Frage an Dorothea Schäfer von Antje S. bezüglich Recht
Die Beobachtung von öffentlichen Plätzen mit Videokameras hat in den teilnehmenden Bundesländern zu einem drastischen Rückgang der Kriminalität geführt.
Schutz vor Kriminalität ist ein Bürgerrecht.
Werden in Zukunft auch in Rheinland-Pfalz öffentliche Plätze von Videokameras beobachtet?
Sehr geehrte Frau Schulz,
in Rheinland-Pfalz lässt es das Landesrecht bereits zu, öffentliche Plätze von Videokameras beobachten zu lassen. Die CDU setzt sich für eine anlass- und objektbezogene Videobeobachtung an besonders gefährlichen Orten ein. Auf diese Weise kann es gelingen, Straftaten zu verbindern bzw. Straftäter schneller zu ergreifen. Opferschutz hat nach unseren Vorstellungen einen hohen Stellenwert und hat eindeutig Vorrang vor Täterschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Schäfer