Frage an Dora Heyenn von Frank L. bezüglich Verkehr
Liebe Dora Heyenn ,
in Hamburger Verkehrsunternehmen, ist es zurzeit gängige Praxis, in Folge der EU-Richtlinie 2001/85/EG über Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen und der Straßenverkehrszulassungsordnung von 2005 nur noch jeweils eine/n Rollstuhlfahrer/in zu befördern, da in fast allen Bussen nur ein Rollstuhl-Aufstellplatz in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Das führt seit August des letzten Jahres, wie ich auch vor wenigen Tagen auf der Linie 115 miterleben durfte, zu Rollstuhlfahrer/innen diskriminierendem Verhalten der Busfahrer/innen (-unternehmen).
Der Busfahrer weigerte sich einen zweiten Rollstuhlfahrer mitzunehmen. Und als es diesem, mit Unterstützung einzelner Fahrgäste gelang in den Bus zu gelangen, diese hinderten den Busfahrer durch körperlichen Einsatz daran die Rollstuhlrampe hochzuklappen, weigerte sich der Busfahrer cirka 10 Minuten lang weiterzufahren. Erst als die zweite Rollstuhlfahrerin den Bus wieder verließ fuhr der Busfahrer dann weiter.
Der Busfahrer berief sich dabei auf Anweisungen seines Arbeitgebers die ihn zwingen würden so zu handeln.
Ich denke eine sofort umzusetzende Maßnahme währe, wenn es nicht sofort möglich scheint auf allen Buslinien in sämtliche Bussen einen zweiten „sicheren“ Rollstuhlstellplatz einzubauen, dann sollten alle Busunternehmen im ÖPNV sofort verpflichtet werden die Taktzeit ihrer Busse zu halbieren und in „Stoßzeiten“ sogar zu dritteln. Doppelt und dreimal so viele Busse auf allen Linien nützen allen. Und schafft außerdem noch eine Menge Arbeitsplätze.
Was gedenken Sie in der künftigen Bürgerschaft dafür zu unternehmen, dass dieses diskriminierende Verhalten unverzüglich aufhört?
Was gedenken sie weiterhin dafür zu tun, dass Stattteile wie Osdorf (Osdorfer Born) und Steilshop endlich einen S-Bahnanschluss bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Loeding
Sehr geehrter Herr Loeding,
diese Problematik ist mir bei einem Besuch einer Behindertenorganisation sehr ans Herz gelegt worden. Wie bereits von anderen Kandidaten der LINKEN wie z.B. Herrn Bischoff und Herrn Sauer auf Ihre Frage ausgeführt geht es um folgende Sachlage:
Seit Mitte August 2007 wird vom HVV in fast allen Bussen nur noch ein Rollstuhlnutzer mitgenommen. Den rechtlichen Hintergrund dafür bildet die EU-Richtlinie 2001/85/EG, die 2001 erlassen und 2005 in nationales Recht (§ 34a StVZO = Strassenverkehrszulassungsordnung) übernommen wurde. Fahrern und Betriebsleitern droht bei Zuwiderhandlung Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Die derzeitige Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2001/85/EG verstößt nach Ansicht der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen auf jeden Fall gegen die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU.
Fest steht, dass weder die EU-Richtlinie, noch die Umsetzung in deutsches Recht die Verkehrsbetriebe daran hindern, auch mehr als nur einen Rollstuhlplatz anzubieten. Die EU-Richtlinie besagt nur, dass Busse im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mindestens einen Platz für Rollstühle freihalten müssen. Dieser Platz muss gewissen Anforderungen nach der Größe und Höhe entsprechen sowie spezielle Sicherungsmaße aufweisen. Der geänderte Paragraf 34a StVZO legt ausschließlich fest, dass in Bussen, die nach dem 1. Januar 2005 zugelassen wurden, nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind. Verstöße werden mit Bußgeldern (50 EURO für den Fahrer und 70 EURO für das Unternehmen) und einem Punkt für den Fahrer in der Flensburger Sünderkartei geahndet. Eine Beschränkung auf einen Rollstuhlplatz ist also nirgends festgeschrieben.
Aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine schriftliche kleine Anfrage der GAL vom 25. September 2007 zu diesem Problem wird deutlich, dass die HVV vom Umbau von 1.000 Bussen ausgeht um weiterhin 2 Rollstuhlfahrer pro Bus zu befördern, was mit Gesamtkosten in Höhe von etwa 5 Millionen Euro verbunden wäre.
Andere Verkehrsbetriebe sind nicht so weit gegangen. In Hannover z. B. durften Ende 2007 "nur" solche Busse keinen zweiten Rollstuhlfahrer befördern, die nach dem 1.1.2005 zugelassen worden sind, aber nicht entsprechend ausgestattet waren. Bei den Hannoverschen Verkehrsbetrieben üstra waren dies ausgerechnet die 21 modernsten der insgesamt 135 Stadtbusse - ein mehr als unschöner Zustand, wie die Verantwortlichen schnell erkannten. Innerhalb kurzer Zeit ließen sie deshalb die 21 betroffenen Busse umrüsten. Eine feststehende Querbank wurde durch Klappsitze ersetzt, hier ist jetzt bei Bedarf (EUkonformer) Platz für einen zweiten Rollstuhl, oder - ein weiterer Vorteil - einen zweiten Kinderwagen. Wird der Platz nicht benötigt, können die Sitze heruntergeklappt und als solche genutzt werden. Der Umbau der Hannoveraner Busse kostete 4000 Euro pro Fahrzeug mit Gesamtkosten in Höhe von 84.000 EURO. Angesichts dieser Zusammenhänge und Zahlen werden die o. e. Zahlenspiele des Senats zum Rätsel.
Als Mitglieder der Bürgerschaft werden wir uns dafür einsetzten, das in allen Hamburger Linienbussen wieder 2 Rollstuhlfahrer gleichzeitig transportiert werden müssen.
Was den S-Bahnanschluss von Steilshop anbetrifft, finde ich es schon einen Skandal, dass der Bürgermeister Ole von Beust vor der letzen Wahl eine Zusage gemacht hat, die er nie eingehalten hat. Statt dessen wird jetzt die U 4 in die Hafencity gebaut. Steilshop wie übrigens auch Bramfeld - muss dringend stärker an das Hamburger Verkehrsnetz angebunden werden. Aus Kostengründen überlegt die LINKE in Wandsbek in diesen Gebieten eine Stadtbahn einzurichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dora Heyenn