Frage an Dora Heyenn von Christian L.
Sehr geehrte Frau Heyenn,
Sie haben eine Anfrage zum Sonderungsverbot von Privatschulen in Hamburg gestellt. Ist die Antwort des Senates aus Ihrer Sicht befriedigend? Halten Sie die Situation der Privatschulen in Hamburg für problematisch?
Gruß
C. L.
Sehr geehrter Herr Lührs,
das von Ersatzschulen in Hamburg erhobene Schulgeld wird von der Schulbehörde erst seit 2009, aufgrund meiner Großen Anfrage (Drucksache 19/888) erfasst. Seit 2009 wird ein monatliches Schulgeld in Höhe von maximal 200 Euro pro Schüler als vereinbar mit dem Sonderungsverbot aus Artikel 7 Absatz 4 GG angesehen, wenn mindestens 5 Prozent Freiplätze oder adäquate Ermäßigungen vorgehalten werden. 2009 hat die Schulbehörde 13 Hamburger Privatschulen aufgefordert das Schulgeld zu senken.
Mehrere Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 21/1814, Drs. 21/2129 und Drs. 21/2036) waren erforderlich um zu erfahren, ob die Schulbehörde weiterhin darauf achtet, dass das sogenannte Sonderungsverbot des Art. 7 IV GG in Hamburg nicht umgangen wird.
Mehrere Hamburger Privatschulen halten die von der Schulbehörde geforderten 5 Prozent Freiplätze nicht vor. Was die adäquaten Ermäßigungen angeht, bestimmt der Schulträger selber was adäquat ist. Skandalös ist auch die Tatsache, dass an vielen Privatschulen, interessierte Eltern nur schwer – wenn überhaupt – an Informationen über die Voraussetzungen für die Gewährung von Freiplätzen bzw. Ermäßigungstatbestände erhalten. Damit Eltern nicht der Willkür der Schulträger ausgesetzt sind, bedarf es eine klare und einheitliche Regelung zu den Ermäßigungstatbeständen. Es ist wichtig, dass soziale Ausgrenzung durch zu hohes Schulgeld vermieden und Eltern über Ermäßigungstatbestände und Freiplätzen informiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dora Heyenn