Frage an Dora Heyenn von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Heyenn,
nach einem Fernsehbeitrag der ARD-Sendung "Report" vom 20.09.2010 zahlen Parteifraktionen in fast allen Bundesländern wie auch in Hamburg an bestimmte Abgeordnete sogenannte "Fraktionszulagen".
Dies obwohl das Bundesverfassungsgericht diese Zulagen in einem Urteil vom 21. Juli 2000 (Az. 2 BvH 3/91) für verfassungswidrig erklärt, weil sie mit Ausnahme von Fraktionsvorsitzenden "gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten" verstoße.
Nun möchte ich gern von Ihnen als Vorsitzender der hiesigen Fraktion wissen, welche Abgeordneten Ihrer Fraktion diese "Fraktionszulagen" erhalten und in welcher Höhe. Man möchte schließlich informiert sein, wer sich seine Unabhängigkeit womöglich abkaufen lässt und die Verkommenheit einer offenbar verfassungswidrigen Praxis ermöglicht. Selbstverständlich werden parallele Anfragen an alle Bürgerschaftsfraktionen gestellt.
Mit freundlichem Gruß
T. Sriracha
Sehr geehrter Herr Sriracha,
Recht vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das Thema Zulagen ist nicht nur auf Bundesebene sondern auch in Hamburg durch den CDU-Fraktionsvorsitzenden Frank Schira in das öffentliche Interesse gerückt. Nach § 2 des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes sind besondere Funktionen, die Abgeordnete in der Bürgerschaft ausüben, finanziell berücksichtigt. Danach erhalten Präsidenten und die Fraktionsvorsitzenden das dreifache Abgeordnetenentgelt (7.368 EUR) und die Vizepräsidenten und die Parlamentarischen Geschäftsführer bzw. die stellv. Fraktionsvorsitzenden das doppelte (4.912 EUR).
In § 2 des Fraktionsgesetzes heißt es zu LEISTUNGEN AN FRAKTIONEN in Absatz 5:" Eine Verwendung der Geldleistungen für Zwecke von Parteien ist unzulässig. Ausgeschlossen sind auch direkte oder indirekte Zuwendungen an Dritte, sofern keine Leistungen dafür erbracht werden (Spenden). Die Zahlung eines Entgelts an Mitglieder der Fraktion, denen besondere Funktionen übertragen werden, ist zuläsig. Daraus leitet die CDU-Fraktion ab, dass ihr Vorsitzender nochmals einen Betrag von über 6.000,00 EUR erhalten kann und sollte. Die Argumentation von Hernn Schira war, dass dadurch eine Verhandlung mit Senatorinnen und Senatoren auf "Augenhöhe" möglich sei. Nach Auffassung der LINKEN ist es keine Frage des Gehaltes sondern der Kompetenz. Man stelle sich nur einmal vor, Frau Merkel würde die Argumentation der Hamburger CDU-Fraktion auf die Gesprächsebene mit dem Deutsche-Bank-Chef Ackermann verlagern.................
Auch der Hinweis, dass die CDU-Fraktion das schon immer so gehandhabt hätte - also auch schon zu Zeiten als Ole von Beust Frationsvorsitzender war, macht die Selbstbedienungsmentalität nicht besser, eher im Gegenteil. Ich bin der Auffassung, dass diese Praxis nicht Sinn und Absicht des Fraktionsgesetzes entspricht, auch wenn der Landesrechungshof es als gerade noch zulässig bezeichnete.
In großen Fraktionen ist ein zusätzliches Entgelt an Arbeitskreisvorsitzende, Fachsprecher oder Beauftragte für beondere Politikfelder sicher sinnvoll und so ist es wahrscheinlich auch gemeint. DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft besteht aus 8 Abgeordneten. Von unseren Fraktionsgeldern erhält kein Mitglied unserer Fraktion Zulagen.
Ich hoffe, damit Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dora Heyenn