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Frage von Tanja G. •

Frage an Dora Heyenn von Tanja G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Heyenn,

zu Ihrer Antwort betr. Bundeswehrwerbung in der Schule an Herrn Reth vom 9.12.09:

Wer sich freiwillig bewirbt, unterschreibt automatisch seine Zustimmung zu Auslandsverwendungen. Wenn man dann in Afghanistan eingesetzt werden soll, kann man nicht einfach den Vertrag kündigen. Wer nicht mehr erscheint, wird nicht entlassen sondern kommt in Arrest und kriegt ein Strafverfahren. Die Bundeswehr kann die vorzeitige Entlassung ablehnen. Andernfalls kann sie Ausbildungskosten zurückfordern. Ist diese Auskunft aus meinem Bekanntenkreis richtig?

Welche wirtschaftlichen Folgen entstehen für einen Soldaten, wenn er nach einer Verwundung in Afghanistan dauerhaft arbeitsunfähig ist? Wenn ein Soldat in Afghanistan getötet wird: Wie hoch ist die Rente für seine Familie (Ehefrau und 2 Kinder unter 10 Jahren)?

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Großmann,

es stimmt; Die Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist Grundvoraussetzung für die Einstellung als Zeitsoldat. Auch eine freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes ist nur möglich, wenn sich der Wehrpflichtige bereit erklärt, sich an Auslandseinsätzen zu beteiligen.

Das Soldatenversorgungsgesetz regelt, welche Ansprüche Verwundete und Hinterbliebene haben.
Es gibt Renten und Schwerstbeschädigtenzulagen und Hinterbliebenenrenten für Witwer, Witwen und Waisen, sowie unter Umständen eine einmalige Entschädigungsleistung. Um die Prüfung der Ansprüche zu veranlassen, ist eine Antragstellung beim Versorgungsamt erforderlich. In Fragen über die Höhe der Rente können Mitarbeiter des Versorgungsamtes bestimmt ausführlich Auskunft geben. Internet: www.hamburg.de/versorgungsamt Eine weitere Grundlage der Absicherung für verwundete Soldaten ist das Einsatzweiterverwendungsgesetz.

Für weitere Fragen sollten Sie sich zuständigkeitshalber an die Mitglieder des Verteidigungsausschusses wenden. http://www.abgeordnetenwatch.de/verteidigung-970-595.html

Mit freundlichen Grüßen
Dora Heyenn