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Frage von Angelika I. •

Frage an Dominik Lehmann von Angelika I. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Lehmann,

könnten Sie mir bitte schreiben, wie Sie zur flächendeckenden Einführung von Schulsozialarbeit an Schulen aller Schularten stehen?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,

A. I.

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau I.,

Schulsozialarbeit hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und sich als wirksame Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Praxis bewährt. In Zusammenarbeit mit der Schule fördert Schulsozialarbeit die individuelle und soziale Entwicklung von Schüler*innen. Sie schafft an der Schule Angebote und Aktivitäten, die es den Kindern und Jugendlichen über das schulische Angebot hinaus ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu entfalten, Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Probleme zu erhalten, zur Selbsthilfe befähigt zu werden und Anerkennung zu erfahren. Schulsozialarbeit ergänzt multiprofessionelle Arbeit an Schulen, indem sie sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen einbringt. Auf diese Weise trägt Schulsozialarbeit dazu bei, Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen abzubauen und nachhaltig dem Risiko des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken.

Obwohl ein hoher Bedarf an professioneller schulbezogener Sozialarbeit besteht, wird in Deutschland nur an vergleichsweise wenigen Schulen Schulsozialarbeit angeboten. Und wenn doch, dann ist sie bislang oftmals nicht dauerhaft finanziert und unterfinanziert. Damit die Schulsozialarbeit umfassende Angebote der Bildung, Erziehung und Betreuung für alle Schüler*innen machen kann, im Sozialraum agieren, Lehrkräfte und Eltern unterstützen und beraten sowie sich an den Prozessen der Schulentwicklung beteiligen kann, bedarf es einer dauerhaften, verlässlichen Finanzierung.

Schulsozialarbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gleichberechtigte Partnerin der Schule ist. Dazu bedarf es einer rechtlichen Klarstellung und der Verankerung der Schulsozialarbeit im SGB VIII. Neben der Verankerung von Schulsozialarbeit im Jugendhilferecht des SGB VIII als Regelleistung muss aus unserer Sicht ein Bundesprogramm mit Beteiligung der Länder zur Finanzierung flächendeckender Angebote schulbezogener Jugendarbeit aufgesetzt werden. An allen Schulen sollen einheitliche Qualitäts- und Ausstattungsstandards etabliert werden. Beschäftigte in diesem Bereich sollen tariflich abgesicherte und unbefristete Arbeitsverträge erhalten. So kann Schulsozialarbeit an allen Schulen sichergestellt werden und den Schüler*innen zu Gute kommen.

Ich hoffe ich konnte die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dominik Lehmann