Frage an Dominik Ach von Stefan S. bezüglich Recht
Luftsicherheitsgesetz
Im §7 des LuftSiG werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten gefordert.
in §17 des gleichen Gesetzes ist geregelt, daß es einer vom Bundesrat bestätigten Durchführungsverordnung bedarf. Diese gibt es derzeit nicht, Herr Schily hat dennoch die Regierungspräsidien angewiesen, sofort mit ZÜP zu beginnen. Das führt zu einer völlig unübersichtlichen Situation, da keiner weiß, was geprüft werden soll, was es kosten soll und dergleichen.
Werden Sie im Falle eines Wahlgewinnes diesen Rechtsbruch stoppen und werden Sie sich dafür einsetzen, daß Piloten von Kleinflugzeugen von dieser Pflicht zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgenommen werden?
Hallo Herr Senger,
Ihr Problem ist mir klar, aber auch das politische Dilemma, das hinter diesen Regelungen steht. Es geht darum, uns Bürgern die maximale Sicherheit zu gewährleisten. Doch wird dabei oft vergessesn, das damit natürlich auch unsere Freiheitsrechte unter die Räder kommen. In diesem konkreten Fall nun Ihre als Flieger, in anderen Fällen die Rechte von uns allen durch Überwachung und in wieder anderen betrifft es zum Beispiel Künstler, die ihre Utensilien nicht mehr frei erwerben können.
Nun stehen wir Grünen dem (Segel)Fliegen natürlich von Natur aus eher skeptisch gegenüber und dennoch halte ich die existierende Regelung persönlich für völlig übertrieben, da Aufwand, Nutzen und die Einschränkungen für Sie als Betroffenen in keiner Relation stehen. In diesem Sinne werde ich mich in Zukunft weiterhin aktiv (wie in der Vergangenheit schon öfters geschehen) gegen die Aushöhlung unserer Freiheitsrechte unter dem Deckmantel einer notwendigen Sicherheitspolitik engagieren - und das betrifft in diesem Fall ja auch Sie. Somit lautet die Antwort: ja, ich werde mich dafür einsetzen. Realistisch gesehen sind die Chancen allerdings minimal und das möchte ich Ihnen nicht verschweigen. Ein Versprechen gibt es deshalb von mir nicht.
Vielen Dank für die Frage und das Engagement
Nico Ach