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Antwort von Dmitri Geidel
SPD
• 20.09.2021

Vergesellschaftung ist ein Möglichkeit des Staates zur sozialen Umgestaltung der Gesellschaft und im Grundgesetz so auch vorgesehen. Das Problem ist hierbei die Entschädigungssumme die an den ursprünglichen Eigentümer zu zahlen ist.

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