Werden Sie am 26.09. beim Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen mit Ja stimmen? Und wenn er erfolgreich sein sollte, werden Sie sich dafür einsetzen, dass er auch umgesetzt wird?
Liebe P. .E.,
Vergesellschaftung ist ein Möglichkeit des Staates zur sozialen Umgestaltung der Gesellschaft und im Grundgesetz so auch vorgesehen.
Das Problem ist hierbei die Entschädigungssumme die an den ursprünglichen Eigentümer zu zahlen ist. Gegenwärtig geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Entschädigung zum Marktwert erfolgen hat. In unserem überhitzen Immobilienmarkt würden wir viele Milliarden ausgeben, ohne eine neue Wohnung zu bauen. Das Geld wäre dann beim Wohnungsbau deutlich besser aufgehoben.
Sollte die Entschädigungssumme oder die Kaufsumme realistisch sein, ist eine Vergesellschaftung zu begrüßen - so wie jetzt beim Kauf von 14.750 Wohnungen von der Deutschen Wohnen und Venovia für ca. 2.4 Milliarden Euro durch den SPD-geführten Senat.
Beste Grüße
Dmitri Geidel