Frage von Balster B. • 14.12.2022
Antwort von Dirk Wiese SPD • 14.12.2022
Auskunft zu Leistungen des Arbeitslosengelds II oder Sozialhilfe können Sie bei den für Sie zuständigen Behörden erfragen.
Auskunft zu Leistungen des Arbeitslosengelds II oder Sozialhilfe können Sie bei den für Sie zuständigen Behörden erfragen.
Zu diesem Thema habe ich mich bereits in vorherigen Anfragen hier geäußert. Gerne verweise ich deshalb darauf.
Die Pauschale steht Ihnen zu, wenn Sie im Jahr 2022 Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit bzw. aus weiteren Einkunftsarten bezogen haben.
Die Pauschale steht Steuerpflichtigen zu, die 2022 Einkünfte aus Land u. Forst, Gewerbe, selbständiger Arbeit oder Lohn aus nichtselbständiger Arbeit erzielten.
Mit dem Bürgergeld sind auch im SGB XII keine Änderungen beim Mehrbedarf vorgesehen.
Die Auszahlung der EPP für Rentner:innen erfolgt durch die jeweiligen Zahlstellen bis zum 15. Dezember 2022.