Frage an Dirk Trapphagen von Michael G. bezüglich Verkehr
Als Wähler und Hauseigentümer möchte ich Ihre Antwort vom 23. April an H. S. ausdrücklich begrüssen .
Meine Spitzensatzsteuern zahle ich gerne für
-KITAS,
-sicheren Strassen und
-gemütliche nette Ortskerne.
Mein Eigentum hingegen verpflichtet mich selbst.
Bei solchen Fragestellungen , komme ich mir, wie schon bei den Nassauern vom Falkenberg, als der letzte sozial -altruistische Trottel unserer Stadt vor.
FRAGE:
Unmittelbar vor Absenden dieser Frage hatte ich die " Dichtheitsprüfung meines Grundstücks -,natürlich auf eigene Kosten,veranlasst. War das,angesichts der offenen Rechtslage voreilige Dummheit ?
Drücke fest die Daumen für GRÜN/ ROT am 13. Mai
und hoffe, dass meine umfangreichen Steuerzahlungen dann auch bei Bedürftigen statt bei schon versorgten " Sozialschmarotzern landen !
Ihr
Micha Geus
PS. Liebe Grüße auch an Parteikollegin Marita Schmitz
Sehr geehrter Herr Geus,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen weiterhin sehr deutlich: wir bekennen uns nach wie vor zum Vorsorgegrundsatz - Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Bei der Abänderung des Landeswassergesetzes geht es für uns GRÜNE um einen fairen Ausgleich der Interessen von Hauseigentümer/innen und Gewässerschutz, aber auch um Verlässlichkeit für Kommunen, Handwerker/innen und eben der Eigentümer/innen und es geht nicht zuletzt um den rechtlich stets zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatz.
Mit unserem zuletzt vorgelegten Gesetzentwurf wollten wir den § 61a LWG streichen und die Abwasserentsorgung im Rahmen einer Funktionsprüfungstärker am Bundesrecht orientieren. Der von CDU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf hingegen verabschiedet sich endgültig vom Besorgnisgrundsatz (Vorsorgeprinzip). Besonders problematisch ist dies deshalb, da diese Kehrtwendung auch für Wasserschutzgebiete beabsichtigt ist.
Wir fordern als Grüne den fairen Interessenausgleich für alle Betroffene
und werden uns auch im neuen Landesparlament entsprechend unserer hier dargelegten Grundüberzeugungen für eine neue gesetzliche Regelung einsetzen.
Von voreiliger Dummheit kann man in Ihrem Fall also nicht sprechen,denn über die konkrete Ausgestaltung der neuen Bestimmungen wird das neue Landesparlament entscheiden.
...und da will ich doch hoffen, dass wir da ein Wörtchen mitreden dürfen...
schöne Grüße aus Rheindorf
Dirk Trapphagen