Frage an Dirk Stettner von Thomas M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Stettner,
wir vertreten eine Vielzahl von Handwerksbetrieben, die Zahlungsmoral verfällt. Besonders ärgerlich ist eine nicht seltene Konstellation bei der ein Organ einer Gesellschaft ( Vorstand, Geschäftsführer ) ein Grundstück - sei es auch im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - erwirbt und bebaut. Er selbst beauftragt aber nicht, sondern schaltet die von ihm vertretene Gesellschaft ein, die den Vertrag mit dem Handwerker schließt. Diese Gesellschaft zahlt aber nicht, oftmals meldet sie Insolvenz an. Der Handwerker schaut in die Röhre, ein Zugriff auf das Grunstück ist schwer möglich. Wie wollen Sie solche Machenschaften bekämpfen, sind Sie für eine Verschärfung des Strafrechts oder befürworten Sie eine Gesetzesinitiative, um den betroffenen Handwerkern einen Zugriff auf solche Grundstücke zu erleichtern ?
Sehr geehrter Herr Meyer,
das ist in der Tat ein großes Problem - zudem dies oft geplant wird. Die Ihnen sicherlich bekannte Möglichkeit der Handwerkersicherungsbürgschaft ist ein theoretisches Instrument, welches jedoch in der Praxis kaum Anwendung findet, da die Handwerksbetriebe aus Sorge, dann keine Aufträge mehr zu erhalten, es selten anwenden.
Ich halte es für sinnvoll, in Fällen, in denen die von Ihnen beschriebene Konstellation vorliegt, die beschränkte Haftung auszuschließen. Dies ist jedoch gesetzestechnisch nicht ganz leicht umzusetzen, da es das Gesellschaftsrecht betrifft - auch bin ich kein Jurist, der dies abschließend bewerten kann.
Jedoch wäre es doch möglich, den Auftraggebern eine Informationspflicht aufzugeben, wenn die GbR und der Auftraggeber eine Personalunion bilden. Sollte dies nicht vorab offen gelegt werden, könnte ich mir eine Durchgriffshaftung vorstellen, wenn der Handwerksbetrieb auf seinen Forderungen sitzen bleibt.
Diese wäre juristisch zu prüfen und ich halte dies für sinnvoll. Sehr gerne können wir weitere Details hierzu in einem persönlichen Gespräch diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Stettner