Frage an Dirk Spaniel von Metin D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Spaniel,
mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre berechtigte Anfrage. Entschuldigen Sie bitte vielmals die späte Antwort.
Konkret möchte ich Ihnen unsere mittlerweile detailliert ausgearbeiteten Standpunkte zum Personenbeförderungsgesetz senden- praktischer und realitätsnäher als lange, allgemein gehaltene Texte:
Beendigung der Mischexistenz von digitalen Vermittlungsplattformen
- Dem Personenbeförderungsgesetz wird analog zu Taxen und Mietwagen eine eigene Rechtskategorie hinzugefügt, um digitale Plattformen für Taxidienstleistungen effizient zu regulieren.
2. Beschränkung des Marktzugangs
- Digitale Vermittlungsplattformen haben auf regionaleBestellmärkte für Taxenbeschränkte, in Großstädten unlimitierte Konzessionen zu erwerben, um Ruftaxen und Taxistände zu schützen.
3. Verpflichtung zu Verantwortung
- Für Vermittlungsdienste eingesetzte Fahrzeuge sind kennzeichnungspflichtig, um eine einfache und schnelle Identifikation des verantwortlichen digitalen Vermittlungsdienstes zu ermöglichen.
4. Sicherung Deutscher Qualitätsstandards
a. Alle für Vermittlungsdienste tätigen Fahrer benötigen einen Personenbeförderungsschein, um Zuverlässigkeit der Fahrer sicherzustellen. Eine
Ortskundeprüfung kann angesichts von hochleistungsfähigen Navigationsgeräten in jeder Hosentasche gestrichen werden.
b. Vermittlungsplattformen haben die regelmäßige Überprüfung der Verkehrstauglichkeit in Abhängigkeit zur Nutzung der eingesetzten Fahrzeuge zu
gewährleisten, um Sicherheit der Fahrgäste zu garantieren.
c. Digitale Vermittlungsplattformen haben gewerblichen Versicherungsschutz für Fahrer und Fahrgäste zu gewährleisten.
5. Ermöglichung von Kleinunternehmertum[oder „Teilzeitunternehmertum“]im Taximarkt - Fahrer, die selbständig weniger als 20 Stunden pro Woche für digitale Vermittlungsplattformen tätig sind [und/oder deren Jahresumsatz 10.000 Euro nicht übersteigt], werden von der Pflicht entbunden, einen Gewerbeschein und eine Taxikonzession zu erwerben, um eine unbürokratische Zusatzverdienstmöglichkeit sowie Möglichkeit zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit zu schaffen und echte digitale Vermittlungsplattformen zu ermöglichen.
6. Besonderer Schutz vor Kartellen auf dem Land –Gerade im ländlichen Raum existiert aufgrund der geringeren Marktgröße Potenzial für Preisabsprachen zwischen Vermittlungsdiensten, daher ist hier von Kartellbehörden besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht zu legen.
7. Keine Wucherpreise – Mögliche finanzielle Ausnutzung von Notständen durch dynamische Preisfindung muss wirksam verhindert werden. Daher sind Höchstpreise für Ausnahmesituationen festzulegen.