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Frage von Karen B. •

Frage an Dirk Schlömer von Karen B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schlömer,

im "Generalanzeiger Bonn" vom 1.11.13 werden Sie folgendermaßen zitiert:

"Ich rate den Beamten im höheren Dienst, mal ´ne Nummer zurückzuschalten", sagt der Abgeordnete, "denn hier geht es nicht um soziale Härten oder prekäre Beschäftigung."

Landtagsabgeordneter Dirk Schlömer: "Manchmal verstehe ich die Welt nicht" | GA-Bonn - Lesen Sie mehr auf:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/Manchmal-verstehe-ich-die-Welt-nicht-article1167634.html#plx1759423097

Hier geht es wirklich nicht um soziale Härten und prekäre Beschäftigung. Hier geht es um das grundrechtsgleiche Recht der Beamten auf amtsangemessene Besoldung und um die Frage, ob diese mit der letzten Besoldungsteilanpassung noch gegeben ist. Die Argumentation der Sachverständigen in der Anhörung am 13. Juni d.J. wiederhole ich nicht, sie dürfte Ihnen bekannt sein.

Meine Fragen an Sie:

1. Auf welcher Grundlage vergleichen Sie das Recht der Beamten auf amtsangemessene Alimentation mit prekären Beschäftigungsverhältnissen oder sozialen Härten?

2. Wie beurteilen Sie die wiederholten Einschnitte in der Besoldung sowie die auch der Landesregierung bekannte Überlastung bspw. von Polizei-, Justiz- und Finanzbeamten im Hinblick auf die Fürsorgepflicht der Landesregierung als Dienstherr gegenüber ihren Beamten?

Mit freundlichen Grüßen
Karen Betge

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Betge,

Leider wird aus dem gesamten Artikel des Generalanzeigers immer nur ein Satz herausgelöst und dann separat gewertet. Tatsächlich hätte ich gerne eine inhaltsgleiche Besoldungserhöhung auch für die Beamten des höheren Dienstes im Landtag beschlossen. Die Frage ist nur, was auf der anderen Seite notwendig gewesen wäre, um dies zu finanzieren. Die Oppositionsparteien wurden nicht müde, sich an die Seite der Beamten zu stellen, gleichzeitig aber zu erklären, dass dies durch einen entsprechenden Stellenabbau zu finanzieren wäre. Wie auch in dem veröffentlichten Artikel nachzulesen ist, haben viele Ihrer Beamtenkolleginnen und Kollegen die hohe Arbeitsbelastung beklagt. Dies schien mir auch der wesentliche Aspekt zu sein und hier sehe ich auch die Fürsorgepflicht des Landes. Deshalb halte ich die ausschließliche Diskussion über die Übertragung des Tarifergebnisses im ÖD für nicht ausreichend. Im Vordergrund steht für mich die weitere Entwicklung des ÖD in NRW. In sofern erwarte ich, dass dieser Bereich im Ganzen betrachtet wird und entsprechende Stellenpläne auch Anreize schaffen. Was nutzt eine Besoldungserhöhung auf der einen Seite, wenn die Karriereentwicklung durch zu knapp bemessene Stellen und schlechte Aufstiegschancen gehemmt wird? Die Frage der amtsangemessenen Alimentation werde ich nicht beantworten können. Darüber werden die Gerichte sicherlich entscheiden. Es geht meines Erachtens um die Frage der Zumutbarkeit. Hierbei war für mich wichtig abzuwägen, ob zugunsten des Stellenerhaltes im ÖD das ausklammern der Besoldungserhöhung im höheren Dienst zumutbar ist. Meines Erachtens nach war dies der Fall. Da zudem im Vergleich mit anderen akademischen Berufen nach wie vor eine Vergleichbarkeit in der Vergütung besteht, halte ich somit die Entscheidung der Landesregierung für gerechtfertigt. Allerdings erwarte ich, dass dies durch die Ausgestaltung und Schaffung von Perspektiven in einem neuen Dienstrecht in NRW begleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Schlömer