Frage an Dirk Schlömer von Thomas M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Schlömer,
mich interessiert, wie Sie zur Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserrohre stehen?
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.
Thomas Maronna
Gesetzlich ist durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes jeder Immobilienbesitzer/ Immobilienbesitzerin verpflichtet, für die Funktionsfähigkeit der privaten Abwasserleitungen zu sorgen. Die von der schwarz/ gelben Landesgregierung 2006 beschlossene Dichtigkeitsprüfung im Landeswassergesetz führte allerdings in der Bevölkerung zu großer Verunsicherung.
Natürlich ist es wichtig, dass aus Gründen des Umweltschutzes undichte Abwasserleitungen aufgespürt werden. Zu einer Ungleichbehandlung der Bürger, oder zu einer finanziellen Überforderung darf es jedoch nicht führen. Für den Fall sozialer Härten wird die SPD die Fördermöglichkeiten ausdehnen und klarer regeln.
Im Jahr 2011 hat Rot/ Grün hierzu in Absprache mit der CDU folgendes veranlasst:
1. Verlängerung der prüffrist von 2015 auf 2023.
2. Gemeinsame Bestätigung der Dichtigkeitsprüfung mit Verbesserungen der Regelungen aus 2006
3. Im Juni 2011 Beschluss über einen Erlass mit verbesserten Regelungen
4. Vereinbarung über die Wahl der Prüfmethode und zinsgünstige Darlehen.