Dirk Peddinghaus
SPD
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Frage von Roland R. •

Frage an Dirk Peddinghaus von Roland R. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag, Sehr geehrter Herr Peddinghaus,

zu meiner Frage. Wären Sie bereit eine Gesetzesänderung bezüglich der derzeitigen ungerechten Regelung des Versorgungsausgleichs für Soldaten, Polizei- und Justizbeamten im Vollzugsdienst oder Berufsfeuerwehrleuten die aufgrund einer besonderen Altergrenze in den Ruhestand versetzt werden mit voran zu treiben?
Zu meiner Situation:
Ich bin im Jahr 2001 nach 22 Ehejahren geschieden worden. Von den 22 Ehejahren konnte meine Exfrau aufgrund meines Berufes als Soldat und der damit verbundenen Versetzungen und häufigen dienstlichen Abwesenheiten aufgund fehlnder Dienstzeitregelung nur 2 Jahre Sozialversicherungsplichig mitarbeiten. D.h. in der Berechnung : 22 Ehejahre minus 2 , verbleiben 20 Jahre geteilt durch 2 ergibt 10 Jahre diese erhält meine Exfrau zu ihrem Rentenkonto gut geschrieben. So weit so gut.
Nun werde ich aber aufgrund der besonderen gesetzlichen Altergrenze mit 53 Lebensjahren nach 34 Diestjahren in den Ruhestand versetzt. Nun aber geschieht das unfassbare. Ab sofort bekomme ich nur noch 71,76% meiner letzten Dienstbezüge und muss mich selbst Krankenversichern (240€ /monatl). Das wär ja noch zu ertragen, aber nun kommt auch noch der Abzug des festgelegten Versorgungsausgleich mit 560€ monatlich. Jetzt schon?? Weil ich aufgrund der Dienstzeitbelastung vorzeitig in den Ruhestand versetzt werde?? Dieser monatliche Abzug fließt dann auch noch in den Einzelplan 14. Meine Ex-Frau kann ja noch gar keine Leistungen aus der Rentenkasse erhalten, das sie ja noch bis zum 67. Lebensjahr arbeiten soll.
Ich fühl mich abgezockt und nach 34 Dienstjahren billig abgeschoben.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roggatz,

da ich derzeit selber noch aktiver Soldat bin, ist mir die von Ihnen
geschilderte Situation wohl bekannt. Nicht nur in Ihrem Fall kommt es
durch die aktuelle Praxis zu dieser Situation. Auch Soldaten, die
"normal" in den Ruhestand gehen, mussen vom ersten Tag an den
Versorgungsausgleich zahlen, auch wenn ihre geschiedene Frau noch
keinen Anspruch hierauf hat. In diesen Fällen ist wieder die
Bundeskasse der Begünstigte. Ich halte dieses System für nicht
gerecht! Ein zustehender Versorgungsausgleich ist aus meiner Sicht an
die Person gebunden und muss damit dieser auch unmittelbar zukommen.
Um diesen Umstand zu ändern, sind entsprechende Mehrheiten zu
organiseren, was ich gerne angehen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Peddinghaus