Soll es am neuen Diebsteich-Bahnhof unmöglich gemacht werden, mit dem Privat-PKW anzureisen und diesen dort in der Tiefgarage zu parken, um dann mit der Bahn weiterfahren zu können?
Sehr geehrter Herr Nockemann,
der Begründung zum Bebauungsplan Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72
https://bauleitplanung.hamburg.de/verfahren/17b94f6a-28ba-11e7-af94-005…
entnehme ich (siehe Ziffer 4.1.2), dass für die sogenannte „Mantelnutzung“ des Bahnhofsgebäudes (also Einkaufen, Büros, Hotel) Stellplätze nachzuweisen sind, aber kein Stellplatzangebot für Bahnkunden vorgesehen ist - weder ein öffentliches Parkhaus noch eine Park & Ride-Anlage. Dies sei planerisch nicht wünschenswert, um keine Anreize zu schaffen, den Bahnhof statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem privaten Kfz anzufahren.
Aus dem Investorvertrag für den Bahnhofsneubau
https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/projekt-verlegung-fernbahn…
ergibt sich allerdings, dass laut den "bahnbetrieblichen Anforderungen" mindestens 250 Stellplätze erforderlich sind (siehe Seite 190).
Sehr geehrter Herr S.
Wir haben da eine ganz klare Haltung: Öffentliche Bauten haben sich nach den Bedürfnissen ihrer Benutzer zu richten und nicht nach den ideologischen Vorstellungen irgendwelcher Politiker.
Wir wollen niemandem vorschreiben, wie er zum künftigen Bahnhof gelangen soll, sondern wir schaffen ein Angebot aus gleichberechtigten Verkehrsträgern.
Es ist jedermanns Recht, den neuen Bahnhof auch mit einem Auto anzufahren. Gerade Bahnreisende aus den Elbvororten mögen diese Form der Anreise einer S-Bahn-Fahrt vorziehen und das soll Ihnen nicht verwehrt werden.
Und die Bahn kennt in diesem Fall ihre Kunden besser als die Hamburger Politik.
Wir sind grundsätzlich gegen die Umerziehung und Bevormundung, wie sie die Altparteien gutheißen.
In diesem Sinne freiheitliche Grüße
Ihr Dirk Nockemann