Hamburg:Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teilen davon zur Flüchtlingsunterbrinungung (Zeitraum:27.04.2024 bis 31.03.2026)Warum hat die Stadt uns Bürger darüber nicht informiert?
Sehr geehrter Herr Nockemann,die Sicherstellung privater Grundstücke und Wohneigentum ist ein schwerer Eingriff in das private Wohneigentum und das Privatleben.Warum wurden wir Hamburger über die Möglichkeit der Sicherstellung unseres Wohneigentums durch die Stadt für den Zeitraum vom 27.0.24 bis 31.03.26 nicht öffentlich informiert?Es kann doch nicht sein,dass man davon nur durch Zufall erfährt.Hat die Stadt keine öffentliche Informationspflicht?
Hinweis auf die Quelle:
www.landesrecht -hamburg, SOG 14a, Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teilen davon zur Flüchtlingsunterbringung.
1.das Grundstück, Gebäude oder ein Teil davon ungenutzt ist,der Nichtnutzung steht eine Nutzung gleich, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt eine Sicherstellung nach 1 zu vereiteln und 2. die in den vorhandenen Erstaufnahme- oder Folgeeinrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze zur angemessenen Unterbringung der Flüchtlinge oder Asylbegehrenden nicht ausreicht.
Sehr geehrter Herr S.
Zunächst: Das von ihnen erwähnte Gesetz ist nicht hinter verschlossenen Türen beschlossen worden. Das geht in Deutschland glücklicherweise noch nicht.
Auch die Medien haben darüber berichtet – wenn auch sehr zurückhaltend und unkritisch.
Ich stimme Ihnen insoweit zu, dass die Gesetzesänderung kaum öffentliches Interesse fand.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes stand weit hinten auf der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am 10. April 2024 und nur unsere Fraktion hat vor der Abstimmung dazu Stellung bezogen. Sie können das im Plenarprotokoll 22/85 nachlesen.
In seinem Redebeitrag hat mein Kollege Krzysztof Walczak auch meine Meinung zu der drastischen Gesetzesänderung wiedergegeben:
„Meine Damen und Herren, werter Senat, Sie können dieses dreiste Gesetz auch nicht als eine bedauerliche Notwendigkeit darstellen, denn Sie haben seit 2015 nichts gemacht, um die Ursachen, die zur Massenmigration führen, effektiv zu bekämpfen. Bis heute hat Hamburg kein Ausreisezentrum – stattdessen haben wir ein Welcome Center."
Dem ist nichts hinzuzufügen, ich halte das Gesetz für skandalös , auch weil es – wie der Senat im Gesetzestext zugibt – das Grundgesetz verletzt:
„Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ Quelle: Drucksache 22/14786
Das Gesetz ist übrigens mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die Stimmen der CDU und AfD beschlossen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Nockemann