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Frage von Hans-Jürgen M. •

Frage an Dirk Niebel von Hans-Jürgen M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dirk Niebel

Im Datenreport 2008 des Statistischen Bundesamtes findet man auf Seite 146, Tabelle 1 das „Haushaltsnettoeinkommen nach sozialer Stellung 2006“.
In der Spalte „Anteile der Haushalte in %“ erscheinen im Monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 2.600,00 € und mehr, die Beamtinnen und Beamten in absoluter Spitzenposition mit 68,6 % gegenüber dem Angestellten mit 38,5 % und den Arbeiterinnen und Arbeitern mit 22,3 %.
Da auch die staatlichen Pensionäre im Durchschnitts-Jahresnettoeinkommen mit 28.600,00 € im Vergleich zum Rentner mit 20.900,00 € weit über dem Empfinden für Gerechtigkeit liegen, frage ich Sie, ob diese Überversorgung bzw. Besoldung der Beamtinnen und Beamten einer kritischen Prüfung und entsprechender Reduzierung unterzogen werden sollte? Bei diesen überdurchschnittlichen Besoldungen und Pensionen muss sich doch der Angestellte und Arbeiter jeden Tag fragen ob sein Beitrag zum Bruttosozialprodukt so wenig wert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Möschke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Möschke,

unseren Antrag auf Drucksache 16/129 „Für ein modernes Berufsbeamtentum“ finden Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/001/1600129.pdf . Zur langfristigen Sicherung der Beamtenversorgung sollten ein Gesetz und ergänzende Verwaltungsregelungen zur Umsetzung der Eckpunkte für neue Wege im öffentlichen Dienst und für ein modernes Beamtentum vorgelegt werden. Das Bezahlungssystem muss gerecht, transparent und unbürokratisch ausgestaltet werden und soll neben der Differenzierung nach Leistung auch regionale arbeitsmarkt-, berufsgruppen- und aufgabenbezogene Differenzierungen ermöglichen. Zudem soll das Beamtentum auf seine Kernaufgaben konzentriert werden. Dieser Antrag wurde aufgrund der herrschenden Mehrheitsverhältnisse leider abgelehnt.

Die schwarz-rote Bundesregierung ist dem Ziel, das Berufsbeamtentum im Bund zukunftsfest zu machen, nicht gerecht geworden. Die FDP hat deshalb das Dienstrechtsneuordnungsgesetz abgelehnt. Die Änderungen sind zu kleinteilig angelegt und im Wesentlichen technischer Natur. Als zentrale Kritikpunkte sind die fehlende Mitnahmefähigkeit von erworbenen Versorgungsansprüchen beim Wechsel von Beamtinnen und Beamten in die Privatwirtschaft, die unterbliebene Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften, die nicht vorgenommene Weiterentwicklung im Bereich der Leistungselemente und die phantasielose Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre hervorzuheben. Unseren Entschließungsantrag auf Drucksache 16/10870 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz können sie unter http://www.liberale.de/files/538/1610870%5B1%5D.pdf nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel