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Frage von Hans-Ulrich A. •

Frage an Dirk Niebel von Hans-Ulrich A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Niebel,

ich habe heute in Presseberichten gelesen, dass die Bundesregierung die bisherigen Jobcenter (ARGEn) zur Betreuung von Hartz-IV-Empfängern künftig als Anstalten öffentlichen Rechts fortführen will. Es soll dann bei jeder dieser Anstalten eine Trägerversammlung geben, die jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Kommune und der BA bestehen soll. Die Rechtsaufsicht soll beim Bund liegen.
Die FAZ berichtet unter Berufung auf das BMAS, dass diese Neuorganisation „zu erheblichen Mehrausgaben für den Bundeshaushalt führen“ wird.
Um die geplante Neuorganisation umsetzen zu können, sind sowohl neue einfachgesetzliche Regelungen als auch eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.
Vor diesem Hintergrund meine Frage: Wird die FDP diesem Konzept im Bundestag zustimmen und auch eine Zustimmung im Bundesrat ermöglichen? Wenn ich es recht sehe, ist die für die vorgesehene Grundgesetz-Änderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat nur zu erreichen, wenn auch die Landesregierungen zustimmen, an denen die FDP beteiligt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Altenkamp

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Altenkamp,

bisher liegt uns noch kein Gesetzentwurf des Arbeitsministers zur Neuorganisation des SGB II vor. Um eine Grundgesetzänderung durch zu setzen, reicht es nicht, wenn der Arbeitsminister mit Herrn Beck und Herrn Rüttgers spricht.

Der Arbeitsminister hat die Chance nicht genutzt, das Betreuungschaos in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsagenturen, Kommunen oder Argen zu beseitigen. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung soll nicht mehr möglich sein. Die Zahl der Optionskommunen, die die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ohne Arbeitsagenturen übernehmen wollen, soll nicht erweitert werden. Auch die Ausgestaltung der Rechtsaufsicht des Bundes darf nicht dazu führen, dass die Kommunen gegängelt werden.

Der Arbeitsminister wird die Vorschläge der FDP berücksichtigen müssen, wenn wir zustimmen sollen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird keinem Gesetz zustimmen, bei dem nicht die Kommunen, die optieren wollen, diese Chance bekommen.

Die FDP fordert seit Jahren die Betreuung aller Arbeitsuchenden in kommunaler Trägerschaft. Das ermöglicht individuelle, flexible und unbürokratische Lösungen, z.B. bei Vermittlungshemmnissen oder fehlender Kinderbetreuung. Die Gewährung aller Leistungen aus einer Hand ermöglicht schnellere und effektivere Arbeitsabläufe und spart Kosten. Die Chancen für die Betroffenen müssen verbessert und die doppelten Verwaltungsstrukturen abgeschafft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel