Frage an Dirk Niebel von Ursula N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Niebel,
In einer Sendung des Deutschlandradios vom 21.12.08 ( http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/894110/ ) sagt Staatssekretär Klaus Theo Schröder:
"Weil auch das Streichen oder das Nichtaufnehmen von Daten im System dokumentiert ist. Also der Arzt erkennt: ist die Akte nicht vollständig, weil der Patient gewünscht hat, dass dieses oder jenes Datum nicht dokumentiert ist. D.h., er kann zunächst mal nachfragen: Sagen Sie mal, warum haben Sie denn das Datum nicht aufnehmen lassen. Ich bin der festen Überzeugung, dies wird allerdings die Ausnahme sein, weil die Patientinnen und Patienten selber, nach allen Erfahrungen, die wir haben, ein großes Interesse haben, dass die Patientenakte möglichst vollständig geführt ist. "
Obwohl ich mich seit Jahren mit der Problematik beschäftige, war mir das bisher neu. Was ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wert, wenn man sehen kann, wo was gelöscht worden ist?
Ihre Ursula Neumann
Sehr geehrte Frau Neumann,
die FDP hat einen vorläufigen Stopp der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gefordert. Erst müssen alle offenen Fragen geklärt und das Konzept ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Die Gesundheitskarte ist ein Projekt mit gigantischer Missbrauchsgefahr und könnte datenschutzrechtlich zu einer Katastrophe führen, wenn sie übereilt umgesetzt würde. Weder staatliche Stellen noch Kassen noch Unternehmen oder andere "Dritte" dürfen Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten der Bürger haben. Die Versicherten müssen die Verfügungsgewalt über ihre Daten haben und behalten. Sie müssen frei und unbeeinflusst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht. Unseren Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/11245 können Sie nachlesen unter http://www.fdp-fraktion.de/files/538/Antrag-Moratorium_elektronischeGesundheitskarte.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel