Frage an Dirk Niebel von Rolf K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Niebel,
welches Gremium ist bei der BA für Handlungsanweisungen und Geschäftsanweisungen zuständig?
Wer sind die Mitglieder?
Leider erhält man von der BA dazu keinerlei Auskünfte.
Sehr geehrter Herr Kathagen,
die Handlungsanweisungen werden von der Bundesagentur in Nürnberg entwickelt und an die Dienststellen heraus gegeben. Wer personell für was zuständig ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Nach SGB III ist der Verwaltungsrat das Kontrollgremium der BA und überwacht die Arbeit von Vorstand und Verwaltung. Er stellt auch den BA-Haushalt fest und verabschiedet den Geschäftsbericht. Die 21 ehrenamtlich tätigen Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der öffentlichen Hand zusammen. Der Vorsitzende ist derzeit Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel