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Frage von Robert F. •

Frage an Dirk Niebel von Robert F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Niebel,

ich habe heute zufällig Ihre Antwort auf Herrn Ahlborns Frage zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit gelesen. Darin schreiben Sie:

"Die steuerfinanzierte Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe, keine Rente. Der Unterhaltsrückgriff ist bereits weitgehend eingeschränkt. Das ist richtig, weil auch die Nachkommen ihre Altersvorsorge planen müssen."

Das stimmt zwar, aber man sollte bedenken, dass der Unterhaltsrückgriff bei einer Pflegebedürftigkeit sehr wohl noch stattfindet, und zwar dann in voller Höhe und mit voller Härte. Kinder kommen in Deutschland im Prinzip mit einer nach oben unbegrenzten Pflegebürgschaft für ihre Eltern auf die Welt, in Form von Elternunterhalt.

Diese Pflegebürgschaft

- hat keinerlei Willenserklärung oder eigene Handlungsentscheidung der Verpflichteten als Grundlage,
- ist zeitlich unbegrenzt (ganz im Gegensatz zur vergleichbaren Unterhaltspflicht der Eltern an ihre Kinder),
- ist nach oben unbegrenzt,
- gilt im Extremfall für beide Eltern gegen ein einzelnes Kind,
- und hat keinen juristischen Modus zu ihrer willentlichen Beendigung (im Gegensatz etwa zu einer Scheidung bei Eheleuten).

Dazu kommt eine sehr bürokratische Umsetzung und ein fragwürdiges Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den Sozialträgern. Und all das, während die Kinder wohlhabender Eltern mittlerweile bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben können - ein Vielfaches des Freibetrags, der einem elternunterhaltspflichtigen Kind von seinem eigenen, selbst verdienten und bereits voll versteuerten Vorsorgevermögen belassen bleibt.

Ich möchte Ihnen raten, vielleicht das Gespräch mit Ihrem Fraktionskollegen Dr. Wissing zu suchen, der einige der kritischen Punkte bereits bestätigt hat. Eine klare Position der FDP auf der Grundlage einer sachlichen, kritischen Evaluation des Elternunterhalts wäre sehr hilfreich.

Werden Sie eine solche Position entwickeln und offen kommunizieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Fies

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fies,

Kinder müssen für ihre Eltern finanziell sorgen, wenn diese bedürftig sind, z.B., wenn ein Platz in einem Pflegeheim notwendig ist. Wenn das eigene Vermögen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, haften Kinder und auch Schwiegerkinder. Dafür müssen sie ihre gesamten Einkommen und ihr Vermögen offenlegen. Die Höhe der Unterhaltszahlung hängt dann vom Einzelfall ab. Kinder müssen danach nur zahlen, wenn ihnen selbst genug Geld zum Leben bleibt. Die Ausgaben der Kinder für die eigene Altersvorsorge werden berücksichtigt. Viele Angehörige beklagen allerdings, dass die Berechnungen der Sozialämter zu kompliziert und kaum nachvollziehbar sind.

Die FDP hat die Reform der Erbschaftsteuer als ungerecht abgelehnt. Das neue Gesetz ist ungerecht, kompliziert, streitanfällig und familienfeindlich. Nahe Verwandte wie Geschwister und deren Kinder werden durch das von SPD und Union neu geschaffene Familienbild der so genannten Kernfamilie wie familienfremde Personen behandelt. Für sie und nichteheliche Lebensgemeinschaften werden die Steuern drastisch erhöht. Das ist eine Teilenteignung vieler Erben. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann auch dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Die FDP wird sich, wenn sie nach den nächsten Bundestagswahlen an der Regierung beteiligt ist, dafür einsetzen, dass diese vermurkste Reform rückgängig gemacht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel