Frage an Dirk Niebel von Rainer K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Niebel, bisher konnte mir noch niemand den folgenden Sachverhalt erklären, vielleicht können Sie mir weiter helfen. Als selbständiger Handwerksmeister bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Obwohl mein (durchschnittlicher) Monatsgewinn, weitaus weniger als ~1800€ beträgt, wird als Grundlage meiner Beitragsberechnung immer diese Summe angenommen. Eine niedrigere Bemessungsgrundlage (~1200€) wäre -laut Auskunft der Krankenkasse nur möglich wenn sich mein Vermögen (z.B. Auto, Konto,etc.) auf weniger als 10 000€ belaufen würde. Das die Höhe der Krankenkassenbeiträge vom Vermögen abhängig ist, ist mir vollkommen neu....das der Gesetzgeber für Selbständige einen "Mindestlohn" annimmt ebenso. Mit freundlichen Grüßen Rainer Kramer
Sehr geehrter Herr Kramer,
mit Ihrem Fall sprechen Sie die unterschiedliche Behandlung von Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung und freiwillig Versicherten an. Der Grund, warum freiwillig versicherte Selbstständige als Minimum den Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen müssen, liegt darin, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass Selbstständige einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Ermittlung Ihres Einkommens haben und dass vermieden werden muss, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Zwangsversicherten zu einer ungerechtfertigten Subventionierung herangezogen wird. Der Mindestbeitrag ist ja in den wenigsten Fällen kostendeckend. Allerdings muss man feststellen, dass das Bild, das diesen Regelungen zugrunde lag, sich in den letzten Jahren deutlich verändert hat. Mehr und mehr Selbstständige verfügen nicht mehr über ein gutes Einkommen, so dass der Begriff der Schutzbedürftigkeit auch auf sie angewandt werden muss.
Die FDP spricht sich deshalb dafür aus, die Umverteilung zwischen Arm und Reich aus dem Versicherungssystem herauszulösen und stattdessen auf das Steuersystem zu übertragen, wo nach transparenten, einheitlichen Kriterien anhand der Leistungsfähigkeit bestimmt wird, was der Einzelne an Steuern zu zahlen hat. Wir wollen, dass jeder Bürger eine einkommensunabhängige Prämie für seinen Krankenversicherungsschutz bezahlt. Ist er dazu aufgrund eines zu geringen Einkommens und/oder Vermögens nicht in der Lage, erhält er entsprechende Zuschüsse vom Staat. Damit wäre die von Ihnen angesprochene Ungleichbehandlung, die verständlicherweise zu großem Unmut führt, beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel