Frage an Dirk Niebel von Gisela N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Niebel,
wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnung vermietet. Die Lebensgefährtin des Mannes (Harz IV-Empfänger) ist sehr schnell (43) verstorben. Er sucht sich derzeit eine andere Wohnung, da er ja unsere Wohnung (513,-- € inkl. NK) nicht halten kann. Nun ist er mit zwei Monatsmieten im Rückstand. Sobald er einen neuen Vermieter gefunden hat wird er immer wieder abgewiesen, da wir ihm nicht bestätigen können, daß er keine Mietschulden hat. Aber auch wir sind auf den Eingang der Miete angewiesen, um unsere Kredite für das Haus abzubezahlen.
Bisher weigert sich die Arge die Kosten für die Übergangszeit zu übernehmen - noch nicht einmal einen Anteil.
Es muß doch irgendeine Stelle geben, wo wir eine richtige Auskunft erhalten können. Wir können doch den Mann nicht auf die Straße setzen.
Die Arge ist jedenfalls nicht bereit, mit uns überhaupt Kontakt aufzunehmen.
Bitte geben Sie uns baldmöglichst eine Antwort was wir da tun können, um beiden gerecht zu werden.
mfg
G. N.
Sehr geehrte Frau Neureuther-Buller,
für ALG II-Empfänger übernimmt der Staat die Unterkunfts- und Heizkosten, die an den Mieter ausgezahlt werden. Dabei werden Mietspiegel und marktübliche Preise berücksichtigt. Die betreuende Behörde kann ALG II-Empfänger dazu verpflichten, von einer zu teuren Wohnung in eine billigere zu ziehen. Dafür muss sie dann auch die Kosten übernehmen, d. h. alle Aufwendungen wie Möbeltransport, doppelte Miete usw. Die Kostenübernahme sollte sich der Betreffende im voraus zusichern lassen. Im Normalfall können die Betroffenen bis sechs Monate in der alten Wohnung bleiben, die Agentur zahlt die Miete in der Regel weiter. Mietschulden werden nicht übernommen, können aber ausnahmsweise als Darlehen gewährt werden, wenn Wohnungslosigkeit droht. Der Betroffene muss sich an seinen Sachbearbeiter oder Fallmanager bei der betreuenden Arge oder Kommune wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel