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Frage von Lothar G. •

Frage an Dirk Niebel von Lothar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Niebel,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Rotluff vom 29.09.2008. Im Wahlkampf 2005 hat sich Ihre Partei als „Bürgerrechtspartei“ dargestellt. Gilt dieser Anspruch noch? Dann sollten Sie schnellstens diesen Text überarbeiten. Erkennen Sie wirklich nicht, dass der Entzug von Vermögenspositionen durch den Staat wegen des Eigentumsschutzes unseres Grundgesetzes Artikel 14 verboten ist? Was verstehen Sie denn unter einer „realistischeren Anspruchsberechnung“? Wo hat eine Privilegierung stattgefunden? Wer wurde gegenüber wem privilegiert? Haben Sie sich jemals die Mühe gemacht, dass an echten Zahlen zu überprüfen? Kennen Sie die Zahlen eines einzigen Übersiedlers? Wieso erkennen Sie einen Konflikt der Abwägung? Es gibt nichts abzuwägen, sondern Recht einzuhalten (Artikel 20 GG). Die Abwägung erfolgte bereits bei Schaffung des FRG noch vor dem Bau der Mauer 1961, seit dieser Zeit hat sich das FRG bewährt. Auf welche Urteile des BVerfG und des BSG stützt sich Ihre Aussage, dass diese die praktizierte Regelung nicht beanstandet haben? Das BVerfG hat nie darüber befunden, verfestigte Rechtsprechung ist hingegen dessen Aussage, dass Rentenanwartschaften durch das GG als Eigentum geschützt sind (BVerfGE 53, 257, 289 ff = SozR 7610 § 1587 Nr 1), zitiert wird das in BSG 4. Senat, Urteil vom 29. Juli 1997, Az: 4 RA 56/95.
An dort erkennbarer Klarheit mangelt es schon Ihrer Anfrage in Bundestagsdrucksache Nr. 16/5571. Man muss sich nicht wundern, dass die Regierung die Einladung gern annimmt und ebenso wolkig antwortet.
„Der Bundestag kontrolliert die Arbeit der Bundesregierung. Die Regierung muss dem Bundestag genau erklären, was sie tut. Das ist so geregelt, damit die Bundesregierung nicht einfach machen kann, was sie will.“ sagt die Kinderseite „Kuppelkucker“ des Bundestags. Schön wärs, sage ich. Bis dahin macht die Regierung, was sie will, trotz Bürgerrechtspartei.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gebauer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gebauer,

ich habe Verständnis für Ihre Position. Ihre Anliegen werden im Petitionsausschuss behandelt. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes "Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäss" finden Sie eine Pressemitteilung unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-058.html .

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel