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Frage von Konrad H. •

Frage an Dirk Niebel von Konrad H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Lieber Herr Niebel,
ich habe gleich zwei Fragen an Sie.

1. Wie denken und reden Sie über die Verlängerung des deutschen Einsatzes von freiwilligen "Bundeswehrlern" in Afghanistan?
2. Wie ist Ihre Meinung zur Entlohnung von Leiharbeitern oder sogenannten Zeitarbeitern, die wie ich vollbeschäftigt sind und an jedem 20. eines Monats ganze 617,16 Euro auf ihrem Lohnzettel stehen sehen???????

Auf Ihre Antworten bin ich sehr gespannt, da Sie ja ein Experte sind!!!!!!!!!!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hagendorn,

wir haben eine Parlamentsarmee, keine Regierungsarmee. Das heisst, dass der Bundestag umfassend über die Vorhaben der Bundesregierung informiert werden muss. Die FDP ist bereits zwei Mal vom Verfassungsgericht bestätigt worden, weil sie gegen Beschlüsse der Bundesregierung geklagt hat. Es gibt keine Blankoschecks für die Regierung. Wenn wir uns aus Afghanistan zurückziehen, wäre es sofort wieder das Nest für Terroristen in der ganzen Welt. Das betrifft auch Europa. Die parlamentarische Kontrolle des Einsatzes in Afghanistan bleibt notwendig. Statt auf Truppenbewegungen muss das Hauptaugenmerk vermehrt auf den zivilen Aufbau, insbesondere von Polizeistrukturen, gelegt werden. Die innere Sicherheitsstruktur muss aufgebaut und gefestigt werden. Dazu muss auch die afghanische Seite ihre Hausaufgaben erfüllen und kriminelle Strukturen in der afghanischen Regierung und Verwaltung konsequent bekämpfen.

Zeitarbeitsverhältnisse haben sich zu einem wichtigen und gleichrangigen Bestandteil des Arbeitsmarktes entwickelt. Zeitarbeitsunternehmen tragen zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, wenn Unternehmen keine Neueinstellungen vornehmen wollen oder können. Mit Zeitarbeit können Unternehmen flexibel auf personelle Engpässe und unerwartete Auftragsspitzen reagieren. Für Arbeitnehmer bietet Zeitarbeit individuellen Spielraum für abwechslungsreiche, maßgeschneiderte Einsätze ohne Reibungsverluste, aber auch die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Betrieben weiter zu qualifizieren. Für viele Arbeitslose ist sie die Brücke für den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt.

Wer erwerbsfähig ist, soll zu seinem Lebensunterhalt beitragen können. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, muss ein Zuschuss aus steuerlichen Mitteln gewährt werden. Das verfolgt auch unser Bürgergeld-Konzept. Löhne, die unter zwei Dritteln des ortsüblichen Tariflohns liegen, sind verboten. In einem solchen Fall macht sich der Arbeitgeber strafbar, und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, Geld nachgezahlt zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel