Frage an Dirk Niebel von Henry P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Niebel,
ich weiß nicht ob Sie, und wenn ja welche, Gesellschaftstänze beherrschen. Wenn überhaupt denke ich werden Sie Ihre Tanzpartner aber eher im neoliberalen Gesellschaftsbereich finden.
Aber immerhin, wie man an Ihren Antworten erkennen kann, im Speziellen verweise ich hier auf den 23.06.08, Fragesteller Ulrich Parth, beherrschen Sie den Eiertanz hervorragend. Es muss Ihnen doch möglich sein auf eine konkrete Frage konkret zu antworten. Falls Sie nicht verstanden haben worum es geht hier kurz und knapp der erneute Versuch Ihnen eine klare Antwort zu entlocken.
„Ist es in Ordnung wenn im Grundgesetz verankerte Rechte durch Androhung von Sanktionen gebrochen werden ?“ Denn nicht anderes ist meiner Meinung nach das Vorgehen der Sozialdetektive bei den unangekündigten Hausbesuchen zu bewerten. Wie schon erwähnt folgen bei Weigerung der gesetzwidrigen Hausdurchsuchung unweigerlich Sanktionen von erheblichen Maß gegen den Hilfebedürftigen.
Was würde Ihr Ansinnen Arbeitslose durch kommunale Jobcenter betreuen zu lassen am angesprochenen Vorgehen ändern? Habe ich Sie richtig verstanden das Sie Empfehlen die betroffenen ARGE Mitarbeiter wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen ? Oder kann man es vielleicht sogar als versuchte Erpressung auslegen wenn der Mitarbeiter der Behörde darauf verweist das, falls man ihn nicht rein lässt, das Geld gekürzt oder gar gesperrt wird.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie hier Ihre Position klar machen, und auf die angewendeten Vorschriften verweisen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Henry Paul
Sehr geehrter Herr Paul,
meine Antwort auf die Frage von Herrn Parth war klar und leicht verständlich: Artikel 13 GG gilt auch für ALG II-Empfänger. Gerne beantworte ich aber trotzdem auch Ihre gleichlautende Eingabe zu diesem Thema. Selbstverständlich ist es nicht in Ordnung, wenn im Grundgesetz verankerte Rechte gebrochen werden. Ich bin kein Rechtsanwalt und kann als Abgeordneter auch keine Rechtsberatung anbieten. Auch ein Richter beurteilt einen Rechtsbruch nach einer konkreten Faktenlage.
Die FDP hat das SGB II-Fortentwicklungsgesetz abgelehnt, mit dem die Außendienste zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs eingeführt wurden. Ohne alle Leistungsbezieher unter Generalverdacht zu stellen: Die Bundesagentur für Arbeit hat in der öffentlichen Anhörung deutlich gemacht, dass eine Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs allein nach Aktenlage nicht vollständig und in ausreichendem Umfang erfolgen kann. Die Befugnisse und Aufgaben des Außendienstes blieben unklar.
Wir wollen, dass das Geld der Beitragszahler seinem Zweck entsprechend für Maßnahmen ausgegeben wird, die zur Integration in den Arbeitsmarkt führen. Aus unserer Sicht besteht erheblicher Handlungsbedarf beim Arbeitslosengeld II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Argen bietet dem Arbeitsminister die Chance, das Zuständigkeitschaos zu beseitigen. Er will aber die parlamentarischen Beratungen umgehen, weil er kritische Stimmen fürchtet. Das lehnen wir ab. Wie schon mehrfach erklärt, wollen wir in Arbeit investieren, nicht in die Verwaltung der Arbeitslosigkeit. Wir wollen die Betreuung der Arbeitslosen aus einer Hand, dazu gehört auch Beratung und Vermittlung. Kommunale Träger sind eher in der Lage, individuelle Lösungen für die Probleme der Betroffenen zu finden als die zentralistisch organisierte Arbeitsagentur.
Mit freundlichen Güssen
Dirk Niebel