Portrait von Dirk Niebel
Dirk Niebel
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dirk Niebel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ulrich P. •

Frage an Dirk Niebel von Ulrich P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Niebel,

ich darf auf Ihre Antwort von gestern an Frau Schröder zurückkommen, da Sie auf die Problematik der Fragen nicht eingegangen sind. In der erwähnten Sendung "Panorama" wurde berichtet, dass Empfänger von ALG II eine Kürzung Ihrer Leistungen aufgebrummt erhalten, wenn sie auf ihr Grundrecht GG Art. 13 verweisen und ein Wohnungsbesuch ablehnen. Hier beruht sich die ARGE auf eine Verweigerung der Mitwirkungspflichten. Auf Verdacht oder vermutete Kontrolle werden die unverletzliche Wohnungen gestürmt. Bei Weigerung, Leistungskürzung. Es geht also nicht um die Frage, um Beweise für eine unberechtigte Leistung vorliegen, sondern um die Frage, ob evtl. Leistungsmissbrauch vorliegen könnte. Die Frage von Frau Schröder lautet: Halten Sie das Verhalten der ARGEN für verfassungskonform, wenn das Grundgesetz Art. 13 nicht beachtet wird und Leistungs- minderungen angedroht und durchgeführt werden, wenn man sich auf das Grundgesetz beruft? Sollte das Verhalten der ARGEN nicht verfassungskonform sein, sind sie dann bereit, dafür zu sorgen, dass dies in Zukunft unter- lassen wird. Sie müssen mit Ihrer Antwort schon auf den Punkt kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

Portrait von Dirk Niebel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Parth,

die Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Grundgesetz festgelegt und schützt die Privatsphäre. Unerlaubtes Eindringen ist als Hausfriedensbruch unter Strafe gestellt, einen Strafantrag muss der Geschädigte stellen. Dieser Grundsatz kann bei der Verfolgung von Straftaten außer Kraft gesetzt werden, dann bedarf es aber einer richterlichen Anordnung.

Wenn Leistungen einer Solidargemeinschaft in Anspruch genommen werden, sind auch Kontrollen notwendig. Alle Anstrengungen sollten aber mehrheitlich darauf ausgerichtet sein, Leistungsempfänger zur Arbeitsaufnahme zu motivieren und sie in Beschäftigung zu bringen. Die FDP hat die Einrichtung von Argen aus Arbeitsagenturen und Kommunen kritisiert. Wir wollen, dass alle Arbeitsuchenden in kommunalen Jobcentern betreut und beraten werden, um individuelle Problemlösungen zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel