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Frage von Uwe B. •

Frage an Dirk Niebel von Uwe B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Hr. Niebel,
als Betriebsrat eines mittelständigen Unternehmens mit weniger als 500 Beschäftigten am Standort Heidelberg (daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, denn somit kann man eine zweite Freistellung verhindern) kann ich den Vorschlag Ihrer Partei zu betrieblichen Bündnissen nur als ahnungslos und weltfremd ablehnen. Wie wird wohl ein Betriebsrat oder die Belegschaft eines Unternehmens abstimmen, wenn der Arbeitgeber z.B. die Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich fordert und gleichzeitig mit der Verlagerung der Produktion ins Ausland droht. Nur mit starken Partnern im Rücken ( Gewerkschaft und Arbeitgeberverband ) können Lösungen erarbeitet werden. Im übrigen bietet der Manteltarifvertrag genügend Möglichkeiten um Lösungen zum Wohle von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und vorallem zur Sicherung des Standorts Deutschland zu bieten. Nun zu meiner Frage: Was verstehen Sie unter partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Unternehmern, wenn der eine Partner ( Unternehmer ) Forderungen stellt und der andere Partner ( Arbeitnehmer) diese zu erfüllen hat?

Mit solidarischem Gruß,

Uwe Bachmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bachmann,

wir brauchen ein Betriebsverfassungsgesetz, das an die Erfordernisse kleiner Betriebe angepasst ist, und ein Tarifvertragsgesetz, das es den Betrieben ermöglicht, frei von staatlichen Regulierungen Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten. Das geltende Tarifvertragssystem ist eine Ursache für die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Wir brauchen mehr Flexibilität und weniger Regulierung, um Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und zu erhalten. Vereinbarungen zur Lohn- und Arbeitszeitflexibilisierung sollen sich an den betrieblichen Notwendigkeiten orientieren. Die FDP setzt sich daher für gesetzliche Öffnungsklauseln in Tarifverträgen ein. Auch ein Lohnverzicht oder eine längere Arbeitszeit sollen möglich sein, wenn dies den Erhalt des Arbeitsplatzes sichert oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze ermöglicht, sofern der Betriebsrat oder 75 % der Mitarbeiter zugestimmt haben. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen soll abgeschafft, und die Nachwirkung von Entgelttarifvertägen nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband wird zeitlich begrenzt werden. Das bedeutet mehr Flexibilität für alle Arbeitsverhältnisse. Damit verbessern wir die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und erhöhen die Chancen für junge Menschen, einen Einstieg in die Arbeitswelt zu finden, und ältere können länger im Erwerbsprozeß bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel