Frage an Dirk Niebel von Daniel R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Niebel,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort auf meine Frage vom 15.04.
Ich stimme Ihnen gern zu, dass die Sozialpolitik/Arbeitsmarktpolitik/Abgabenpolitik in Deutschland wirklich eines neuen Ansatzes bedarf.
Ihr Konzept des "liberalen Bürgergeldes" ist schon ein deutlicher Schritt zu diesem "Neuen Denken".
Aber lassen Sie mich auch noch ein oder zwei kritische Äußerungen tun.
Das "liberale Bürgergeld" übertrifft in seiner freiheitlichen und marktkonformen Grundanlage bei weitem das Zwangssystem der heutigen Sozialpolitik, (der Agenda 2010 und Hartz-IV). Im Vergleich zum "Bedingungslosen Grundeinkommen" verliert das "liberale Bürgergeld" freilich den Freiheitlichkeits- und Marktwettbewerb.
Vielleicht könnten Sie noch einmal auf meine ursprüngliche Frage eingehen, ob Sie die Sozialversicherungspflichtabgaben vom Existenzminimum (die im Extremfall den Arbeitnehmer durch die SV-Beitragszahlung zum Hartz-IV-Empfänger werden lassen) für grundgesetzkonform halten, besonders mit Blick auf die Artikel 2,3 und 6 GG.
Ich weiß, diese Frage ist delikat – vielleicht kann Sie aber sogar in der programmatischen Entwicklung des liberalen Bürgergeldes wichtig sein.
Der Vizepräsident des Bundestages, Herr Dr. h.c. Thierse, hatte sich in seiner Antwort (auf www.arm-trotz-arbeit.de einsehbar) zu dieser Frage ebenfalls eher ausweichend geäußert, mit Hinweis auf die finanzpolitischen und fiskalischen Sachzwänge.
Wenn Sie also diese spezifische Fragestellung noch einmal vertiefen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Röttger
Sehr geehrter Herr Röttger,
ich überlasse das Verfassungsrecht Experten, die mehr davon verstehen als ich. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts steht außerhalb der Parteipolitik. Wenn gesetzliche Regelungen streitig sind und das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungswidrigkeit entscheidet, wie zuletzt bei der Konstruktion von Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen, beim Luftsicherheitsgesetz und bei den Online-Durchsuchungen, wird der Gesetzgeber damit verpflichtet, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Vor allem scheint heute der Schutz der Grundrechte durch das Bundesverfassungsgericht notwendiger denn je zu sein, wie die letzten Urteile im Zusammenhang mit der Terrorgesetzgebung der rot-grünen und der schwarz-roten Koalition zeigen.
Im Gegensatz zum bedingungslosen Grundeinkommen, wobei die Fragen, wer das finanzieren soll, auch gestellt werden muss, ist unser Bürgergeld bedarfsorientiert. Wer in der Lage ist zu arbeiten, soll das auch tun und zu seinem eigenen Lebensunterhalt beitragen. Das gewährleistet Freiheit und Teilhabemöglichkeiten, stärkt die Eigenverantwortung und bietet Potenzial für weitere Beschäftigungschancen, z.B. über eine Qualifizierung am Arbeitsplatz.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel