Frage an Dirk Niebel von Anton G. bezüglich Innere Sicherheit
Zum Thema Spielzeugwaffen und Anscheinsregelung
Mach sich ein Kind oder Erwachsener, das eine Spielzeugwaffe/Softair in einer Tasche oder sonstigen verschlossenen Behältnis (Pappkarton/OVP) transportiert, einer Ordnungwidrigkeit schuldig?
Gelten die gleichen scharfen Regeln (verschlossenes Behältnis, Munition und Magazin getrennt aufbewahren) zm Transport einer Spielzeugwaffe, wie für den Transport einer echten Waffe?
Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Anscheinswaffe nur durch ihr Aussehen eine Gefahr bedeuten könnte und darum ein Transport, der das Spielzeug dem Blickfeld der Öffentlichkeit entzieht, ausreichen sollte.
Im Moment scheint es aber, dass hier auch die Regeln für echte Waffen zu Anwendung kommen (Geldbuße bis 10000 Euro usw.), bei denen es vor allem darum geht den schnellen und scharfen Zugriff auf die Waffe während des Transportes stark einzuschränken.
Muss für jede Spielzeugpistole ein abschliesbarer Wafenkoffer besorgt werden?
Kann man erwarten, dass Kinder die Waffengesetze für ihr Spielzeug, zum Führen einer Waffe, kennen?
Ist zu erwarten, dass eine Verwaltungsvorschrift diesen besonderen Sachverhalt der Transportes von Spielzeugpistolen, gesondert regelt?
mfg
Anton Gutwein
Sehr geehrter Herr Gutwein,
die FDP hat als einzige Fraktion die Waffenrechtsreform abgelehnt, weil sie nicht geeignet ist, die Sicherheit für die Menschen in Deutschland zu erhöhen. Das deutsche Waffenrecht zählt zu den strengsten und zugleich kompliziertesten der Welt. Es muss dringend vereinfacht werden. Diese Chance hat die schwarz-rote Bundesregierung leider verpasst.
Das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz, die Durchführung ist Ländersache. Das Mitführen so genannter Anscheinswaffen ist in der Öffentlichkeit zukünftig verboten. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistolen und -revolvern ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. Auskünfte zu Ihren Fragen erteilt die Waffenbehörde beim Amt für öffentliche Ordnung in Heidelberg, erreichbar unter Telefon 06221/58-1780. Über die wesentlichen Neuerungen des Waffenrechts wird ein Merkblatt herausgegeben. Informationen erteilt auch die Waffenbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg, Tel. 06221) 522-0.
Die FDP tritt für ein klares und einfaches Waffenrecht ein, das den legalen Waffenbesitzern gerecht wird und zugleich ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet. Wie die Bundesregierung selbst zugibt, stammen nur zwei bis drei Prozent aller in Verbindung mit Straftaten sichergestellten Schusswaffen aus legalem Besitz. Das Waffenrecht muss Sicherheitsüberlegungen ebenso wie den berechtigten Anliegen der Sportschützen, Jäger und Waffensammler in angemessener Weise Rechnung tragen. Nicht die in privatem Besitz befindlichen, legal zugelassenen Waffen, sondern die illegal beschafften Waffen sind das eigentliche Problem der inneren Sicherheit. Legale Waffen spielen in der Kriminalstatistik kaum eine Rolle, die illegalen Waffen werden mit dem neuen Waffenrecht nicht erreicht. Stattdessen wird der bürokratische Wust für die Waffenbesitzer ebenso weiter aufgebläht wie für die mittelständischen Unternehmen durch die neuen Informations- und Buchführungspflichten. Das bringt keinen Sicherheitsgewinn, sondern verursacht Kosten, für die kein Nutzen ersichtlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel