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Frage von Gabriele Elisabeth P. •

Frage an Dirk Niebel von Gabriele Elisabeth P. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Niebel,
sicher sind Sie über das Thema "Weiterverkauf von Forderung" informiert: trotz regelmässiger Bedienung der Darlehens-Raten kann die Bank die Grundschuldforderung an eine Weitere verkaufen, und diese kann sofort die gesamte Grundschuld plus rückwirkend für drei Jahre 18% Zinsen fordern und auch zwangsversteigern. Ich wurde 1998 als Professorin an die Universität Heidelberg berufen, habe seit dem nach einem bezahlbaren, ruhig gelegen Haus in Fahrradnähe zum Campus gesucht und 2006 auch gefunden. Es wurde so umgebaut, das ausser mir auch noch 4 Studierende dort Wohnraum finden. Selbstverständluich zahle ich regelmässig meinen Darlehensraten. Nun schlafe ich keine Nacht mehr, aus Sorge alles wieder verlieren zu können, sobald meine Bank weiterverkauft. Sicher bin ich nicht die Einzig, die Sie in diese Sache anspricht. Was können Sie tun? Was haben Sie bereits getan? Danke für eine zeitnahe Antwort!!!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Pollerberg,

die FDP-Bundestagsfraktion hat sich schon seit Mitte 2006 mit dieser Thematik befasst. Im Oktober 2006 haben wir die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Erwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren“ bekommen, abrufbar unter http://dip.bundestag.de/btd/16/029/1602927.pdf ). Der Finanzausschuss hat sich dann am 19.09.2007 in einem Fachgespräch im Rahmen einer Selbstbefassung mit dem Verkauf der Kredite beschäftigt.

Die FDP hat bei der Bundesregierung Abhilfe zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger angemahnt. Der Sachverhalt muss geklärt werden. Dabei kommt es vor allem darauf an festzustellen, in welchem Maße tatsächlich Kreditnehmer betroffen sind, die ihren Kredit stets ordnungsgemäß bedient haben. Schon der öffentliche Druck durch die Medien hat dazu geführt, dass einzelne sittenwidrige Geschäftspraktiken unterbunden wurden. Und es kommt darauf an, solche Praktiken für die Zukunft zu verhindern. Wir treten dafür ein, eine ausgewogene Balance zwischen den Schutzinteressen der Kreditnehmer und der Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzplatzes sicherzustellen.

Mehr dazu können Sie in der Rede meines Fraktionskollegen Dr. Carl-Ludwig Thiele MdB in der Debatte vom 11.10.2007 über den Antrag der Grünen „Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten stärken“ nachlesen, abrufbar im Stenografischen Protokoll 16/118 auf der Internetseite http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16118.pdf , unter TOP 12, Seite 12264C.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel