Portrait von Dirk Niebel
Dirk Niebel
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dirk Niebel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans-Jürgen S. •

Frage an Dirk Niebel von Hans-Jürgen S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Niebel.

Ich bin schon seit langem der Meinung, daß wir langsam mit Frau Merkel die 2. DDR wieder haben. Was kann eine Frau schon tun, die nur eine marode Wirtschaft gelernt hat.Von Krieg hat sie auch keinerlei Ahnung,sonst würde sie nicht Herrn Bush so nachlaufen. Fragen Sie die Dame doch einmal, wo die Gelder der ehemaligen DDR geblieben sind.Jeder Staat hat doch ein Volksvermögen. Wo ist denn das von der DDR?Ich bin Rentner und habe noch einen Teil vom Krieg erlebt und höre noch die Versprechungen,Deutschland nie wieder Krieg.

H.J.Schmidt

Portrait von Dirk Niebel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die Wiedervereinigung der DDR mit der Bundesrepublik Deutschland hat zahlreiche Vermögensfragen aufgeworfen, die bis heute noch nicht vollständig geklärt werden konnten. Der Einigungsvertrag ist die Rechtsgrundlage für die Aufteilung des in der DDR als Volkseigentum bezeichneten öffentlichen Vermögens. Das Verwaltungsvermögen wurde Bund, Land oder Kommunen zugeteilt, je nach der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgabe. Das ehemalige volkseigene Vermögen, das kein Verwaltungsvermögen ist, ist treuhänderisch auf den Bund übergegangen, soweit es nicht den Kommunen oder der Treuhandanstalt bzw. ihren Nachfolgeeinrichtungen zusteht. Die Kommunen erhalten insbesondere das Wohnungsvermögen. Bei dem der ehemaligen Treuhandanstalt zu übertragenden Vermögen handelt es sich im Wesentlichen um die ehemals volkseigenen Betriebe, das land- und forstwirtschaftlich genutzte Vermögen, um Teile der vormals militärisch genutzten Liegenschaften in der DDR sowie um das Vermögen des früheren Ministeriums für Staatssicherheit. Das treuhänderisch auf den Bund übergegangene Finanzvermögen wurde zwischen dem Bund und den neuen Ländern aufgeteilt.

Die offenen Vermögensfragen gehören zu den schwierigsten und politisch umstrittensten Punkten im Rahmen der deutschen Einigung. Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen waren erforderlich, zuerst von der DDR-Regierung und dann von der bundesdeutschen Gesetzgebung. Das Bundesfinanzministerium stellt sich mit einer Erledigungsquote von gegenwärtig 95 % eine gute Bilanz bei den vermögensrechtlichen Entscheidungen aus. Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Vermoegensrecht__und__Entschaedigungen/Vermoegenszuordnung/1400.html .

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel