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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Dirk Niebel von Wolfgang K. bezüglich Recht

Hallo Herr Niebel, ich bin Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wir leben seit 10 Jahren zusammen und sind seit 6 Jahren verpartnert.
Natürlich denkt man mit 45 noch nicht ans Sterben, aber mir liegt dennoch die momentane Situation der Erbschaftssteuer auf dem Herzen.
Wie stehen Sie dazu, dass eingetragene Lebenspartner - dem Gesetz nach Angehörige - zwar volles Erbrecht wie Eheleute haben, bei der Erbschaftssteuer aber wie einander Fremde behandelt werden: höchster Steuersatz bei einem Freibetrag von 5.200 Euro?
Finden Sie nicht, dass bei der anstehenden Reform der Erbschaftssteuer hier - wenn schon keine Gleichstellung mit Eheleuten - eine Verbesserung notwendig wäre? Ich finde es zutiefst ungerecht, dass der Staat an dem gemeinsam - aus voll versteuertem Einkommen - erarbeiteten Reihenhaus) im Falle des Todes eines Partners auch noch Steuern herauspresst.
(Von den anderen Ungerechtigkeiten will ich hier gar nicht reden.)
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Krauth

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krauth,

das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz verstößt. Es gibt daher rechtlich keinen Grund, homosexuellen Paaren wesentliche Rechte zu versagen. Im geltenden Lebenspartnerschaftsrecht gibt es aber nach wie mehr Pflichten als Rechte für die Paare.

Wir haben immer zum Ausdruck gebracht, dass uns der jetzige Rechtszustand nicht zufrieden stellt. Änderungen sind im Einkommensteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht, Beamtenrecht und Adoptionsrecht nötig. Bereits in der letzten Wahlperiode hatten die FDP-Bundestagsfraktion mit dem Gesetzentwurf 15/2477 zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes umfassende Änderungen gefordert, um die wesentlichen Bereiche zu regeln, die das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht erfasst und die zum Abbau von Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren zwingend erforderlich sind. Er wurde aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag abgelehnt.

Wir haben eine Postkarten-Aktion für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe gestartet. Das Lebenspartnerschaftsgesetz muss zügig überarbeitet werden. Wir glauben, dass es am ehesten möglich ist, Veränderungen zu erreichen, wenn wir in einzelnen Schritten vorgehen. Wir haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in den Bundestag eingebracht, den Sie im Internet auf http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1602087.pdf abrufen können. Für Lebenspartner sollen bei der Erbschaftsteuer hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungen, der Steuerklassen, der persönlichen Freibeträge, des besonderen Versorgungsfreibetrages und der vermögensrechtlichen Auswirkungen die gleichen Regelungen wie bei Ehegatten gelten. Der Gesetzentwurf wurde am 21.06.2007 an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel