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Frage von Gerd G. •

Frage an Dirk Niebel von Gerd G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Niebel,

vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre klare und eindeutige Aussage.
Vor wenigen Tagen hat der Justizminister von Baden-Württemberg – Herr Ulrich Goll – mit ebenso klaren Worten eine Online-Durchsuchung von Computern abgelehnt.

Seit einiger Zeit verfolge ich die Forderungen des Innenministers nach einer Änderung des Grundgesetzes. Diese Änderungen würden eine erhebliche Einschränkung der Bürgerrechte bedeuten und eine Online-Durchsuchung erst verfassungsrechtlich möglich machen. Ich habe die kleine Anfrage an die Bundesregierung durch FDP und anderer Abgeordneter bezüglich Computer-Kriminalität und Spionage im Internet gelesen, die 45 Fragen der SPD zu Online-Durchsuchung kenne ich natürlich auch.
Einerseits unterhält die Bundesregierung ein Bundesamt für IT-Sicherheit mit einem Etat von etwa 60 Millionen € und 450 Mitarbeitern.

„Mit der Gründung einer Fachbehörde für alle Fragen der IT-Sicherheit verfolgte die Bundesregierung schon früh das Ziel, die Etablierung der Informationstechnik durch die Gewährleistung ihrer Sicherheit in allen Bereichen der Gesellschaft nachhaltig zu fördern.“
Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble

Andererseits plant die Bundesregierung mit der Online-Durchsuchung nichts anderes als Schadsoftware entwickeln zu lassen und in Umlauf zu setzen. Es wird darüber spekuliert wie diese Software aussehen müsste - Sicher ist man nur das sie sehr begehrt sein wird. Hacker und Kriminelle werden versuchen diese an sich zu bringen und für eigene Zwecke zu nutzen. Ich habe keinen Zweifel, das ihnen das gelingen wird.
Ich frage mich nun, wer haftet für den Schaden der durch den Missbrauch dieser Schadsoftware entstehen könnte? Setzt sich die Bundesregierung nicht der Gefahr von riesigen Schadenersatzprozessen beispielsweise vor US-Gerichten aus? Betrieben von internationalen Konzernen deren Netzwerke von digitalen Schädlingen verseucht wurden, auf denen fett „Made in Germany“ stand?

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Gräber, Weinheim

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gräbert,

völlig zu Recht weisen Sie auf technische Risiken hin, die mit einer Online-Durchsuchung verbunden sind. Es ist unklar, wie die Sicherheitsbehörden ihre Software auf die Computer von Verdächtigen aufspielen. Problematisch ist dabei, dass die Software der Ermittlungsbehörden auch von Kriminellen genutzt werden kann. Damit werden u. a. große Möglichkeiten für die Industriespionage eröffnet. Es ist nicht möglich zu erkennen, ob es sich um eine gute oder um böse Schadsoftware handelt. Im Ergebnis werden die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden, ihre Software auf die Computer der User aufzuspielen, das Vertrauen der Anwender in die Sicherheit des Internets erheblich erschüttern. Es lässt sich auch nicht ausschliessen, dass der "Bundestrojaner" fehlerhaft ist und Daten auf dem Computer der Zielperson dadurch manipuliert, geändert und gefälscht werden. Hier ergeben sich vielfältige Probleme in Bezug auf den Beweiswert der ermittelten Daten. Anstatt die Internetsicherheit zu gefährden, sollte sich der Staat vielmehr auf die Bekämpfung der Computerkriminalität konzentrieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel