Frage an Dirk Niebel von Georg O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Niebel,
bei der Abstimmung über die Neuerungen beim Aufenthalts- und Asylrecht am 14.06.2007 haben Sie, wie die gesamten anwesenden Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion, gegen die Neuerungen gestimmt. Diese Gesetzesänderungen sollen verschiedene Funktionen haben, unter anderem soll meiner Auffassung nach der Schutz vor arrangierten Ehen bzw. Zwangsehen verbessert werden sowie die Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme durch den derzeit zu einfachen Familiennachzug erschwert werden.
Auch sollen langfristig geduldete Menschen, welche durch erfolgreiche Integration (Arbeitsplatz, Sprachkenntnisse) bewiesen haben, dass sie einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten, einen besseren Status in Form eines ordentlichen Aufenthaltstitels erhalten.
Welche Begründung haben Sie bzw. die FDP für die Ablehnung dieser Regelungen und welche Alternativen schlagen Sie vor?
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Oexle, Weinheim
Sehr geehrter Herr Oexle,
die Bundesregierung hatte im Zuge der Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union ein Sammelsurium von Änderungen im Aufenthalts- und Ausländerrecht vorgelegt. Das Gesetz ist ein zuwanderungspolitisches Stückwerk und in vielen Bereichen unausgewogen. Es schadet unserer Wirtschaft und ist in Teilen verfassungswidrig. Nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftige Übereinkommen und EU-Rechtsvorschriften zur Abweisung an der Grenze, zur Unzulässigkeit des Asylantrags oder zur Abschiebungsanordnung sollen gelten, ohne dass ein Parlament zustimmen muss. Dadurch unterliegen wichtige Rechtsänderungen nicht mehr der Kontrolle des Deutschen Bundestages. Die FDP hatte zur Debatte zehn Änderungsanträge eingebracht, die abgelehnt wurden.
Deutschland ist darauf angewiesen, als Standort für ausländische Mitarbeiter, Forscher und Entwickler sowie Unternehmer attraktiv zu bleiben. Die Einstellung von ausländischen Hochqualifizierten sorgt für weitere Investitionen in Arbeitsplätze und ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen essenziell. Abschließend beraten und aufgrund der herrschenden Mehrheitsverhältnisse abgelehnt wurden auch unsere Anträge 16/4739 „Bleiberecht großzügig gestalten – Integration verbessern“ (abrufbar im Internet unter http://www.dip1.btg/btd/16/047/1604739.pdf ) und 16/4609 „Das Aufenthaltsrecht für Hochqualifizierte und Selbständige ändern – Integration maßgeblich verbessern“ (abrufbar unter http://www.dip1.btg/btd/16/046/1604609.pdf ) . Wir brauchen eine Zuwanderungssteuerung mit nachvollziehbaren Kriterien. Die Bundesregierung setzt viel zu oft auf falsche Instrumente.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel