Frage an Dirk Niebel von Gerd G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Niebel,
seit längerem schon besteht die Forderung der Bundesregierung bzw. des Innenministers die Bundeswehr auch innerhalb Deutschlands einzusetzen. Das verbietet das Grundgesetz welches diesen Einsatz – außerhalb eines Verteidigungsfalles – nur in ganz bestimmten Fällen zulässt.
Während des G8-Gipfels in Heiligendamm waren Bundeswehreinheiten zur Überwachung des Luftraums sowie Einheiten der Marine eingesetzt. Aufgrund der Ereignisse der letzten Jahre wird keiner mehr solche Sicherheitsmaßnahmen als übertrieben ansehen. Ein massiver Terroranschlag aus der Luft oder von der See gegen einen Ort an dem so viele Politker tagen kann heute einfach nicht mehr ausgeschlossen werden und unsere Polizei hat da keine Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr.
Allerdings war die Bundeswehr auch an anderen Orten präsent und erfüllte ganz andere Aufgaben.
Autobahnen wurden durch Spähpanzer der Feldjäger – also der Militärpolizei – überwacht. Tornado Jagdbomber überflogen im Tiefflug Demonstranten um Aufklärungsfotos zu schiessen.
Wo sehen Sie als Reserve-Offizier und Mitglied im Verteidigungsauschuss beim Einsatz der Bundeswehr im Innern die Grenze zwischen Amtshilfe im Sinne des Artikel 35 GG und einem Verfassungsverstoß?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Gräber, Weinheim
Sehr geehrter Herr Gräber,
die FDP-Bundestagsfraktion hatte für die Sitzung des Verteidigungsausschusses am 13.06.07 einen Bericht des Bundesverteidigungsministers über die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe beim G-8 Gipfel in Heiligendamm beantragt. Die Antworten waren nicht zufrieden stellend, so dass die Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet hat. Es ist sinnvoll und deshalb auch in unserer Verfassung geregelt, dass nach Art. 35 Grundgesetz die Polizei im Wege der Amtshilfe auf die Mitwirkung der Bundeswehr zurückgreifen darf. Wir haben aber einer Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren eine deutliche Absage erteilt. Die klare Trennung von Polizei und Bundeswehr muss bewahrt werden. Die Bundeswehr gewährleistet unsere äußere Sicherheit, die Polizei ist für die Sicherheit im Inneren zuständig. Die Bundeswehr ist für polizeiliche Aufgaben nicht ausgebildet und nicht ausgerüstet.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel