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Frage von Ferdinand H. •

Frage an Dirk Niebel von Ferdinand H. bezüglich Wirtschaft

Was meinen Sie in Ihrer Antwort genau mit dem Satz " Kündigungsschutz modernisieren". Diese Vokabeln fallen immer wieder in Politikerstatements, aber ich möchte in verständlichem Umgangsdeutsch eine klare Definition .
Ferdinand Henze

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Henze,

das Kündigungsschutzgesetz schützt nicht vor Kündigung, wie es der Name vermuten lässt. Das zeigt die offiziell registrierte Arbeitslosenzahl von mehr als vier Millionen. Die unzureichende Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ist eine Hauptursache für die Beschäftigungsmisere. Derzeit profitieren Zeitarbeitsunternehmen vom Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Unternehmen schrecken selbst bei guter Auftragslage vor Neueinstellungen zurück, weil sie das komplizierte Arbeitsrecht fürchten. Der Schutz vor willkürlichen Kündigungen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der darüber hinausgehende besondere Kündigungsschutz ist dagegen ein Einstellungshindernis. Er verfehlt seine soziale Schutzfunktion, weil er nur zu einer Vielzahl von Arbeitsgerichtsprozessen führt, die in der Regel nicht den Arbeitsplatz erhalten, sondern zu einer Abfindungsregelung führen.

Entgegen von böswilliger Seite gestreuter Gerüchte will die FDP nicht die Abschaffung sondern eine Lockerung des Kündigungsschutzes. Deutschland braucht einen flexibleren Kündigungsschutz. Das muss einhergehen mit betrieblichen Bündnissen für Arbeit. Wenn 75% aller Beschäftigten eines Betriebes oder der Betriebsrat für eine Abweichung von tarifvertraglichen Regelung stimmen, muss dass möglich sein, ohne dass betriebsfremde Funktionäre dies verhindern können.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen mehr Spielraum. Die Arbeitsvertragsparteien sollen für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung statt des Kündigungsschutzes eine Abfindungszahlung oder die Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme vereinbaren können. Für eine mittelstandsfreundliche und beschäftigungsfördernde Regelung sollte es erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und erst vier Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen. Unsere Forderungen finden Sie in unserem Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/1443 „Modernes Kündigungsschutzrecht und flexible Befristungsregelungen im Interesse der Arbeitsuchenden“ vom 10.05.06, den Sie unter www.fdp-fraktion.de/files/538/AntragKuendigungsschutzrecht.pdf abrufen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel