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Frage von Oliver K. •

Frage an Dirk Niebel von Oliver K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Niebel!

Die (gewerkschaftsnahe) Hans-Böckler-Stiftung hat im vergangen Jahr eine Studie zum Thema Kündigungsschutz veröffentlicht. Danach liegt das Hauptproblem des Mittelstandes gerade nicht in einem zu rigiden Kündigungsschutz. Vielmehr hat der Studie zufolge eine große Anzahl von Unternehmen offenbar ein erhebliches Informationsdefizit bezüglich des Kündigungsschutzes und der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes.
Daher würde ich gerne von Ihnen – als Vertreter der These, dass der Kündigungsschutz gelockert werden muss – wissen, wie Sie diese Studie beurteilen. Gilt hier das Motto „Glaube keiner Studie, die Du nicht selbst gefälscht hast“? Liegt das Problem tatsächlich auch in weiten Teilen an mangelnden Kenntnissen vieler Mittelständler, wann der Kündigungsschutz überhaupt gilt?

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kantwill

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kantwill,

die mangelhafte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ist eine Hauptursache für die hohe Arbeitslosigkeit. Den aktuellen Aufschwung und neue Beschäftigung gibt es derzeit vor allem bei den befristeten Stellen und bei den Zeitarbeitsunternehmen. Die Unternehmen schrecken selbst bei guter Auftragslage vor Neueinstellungen zurück, weil sie das komplizierte Arbeitsrecht fürchten. Der Schutz vor willkürlichen Kündigungen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der darüber hinausgehende besondere Kündigungsschutz verhindert Einstellungen und verfehlt seine soziale Schutzfunktion, weil er nur zu einer Vielzahl von Arbeitsgerichtsprozessen führt, die in der Regel nicht den Arbeitsplatz erhalten, sondern zu einer Abfindungsregelung führen.

Bei einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer unter mehr als 400 Unternehmern nannten 69 % der Befragten den hohen Kündigungsschutz als größtes Einstellungshindernis. Wir haben in verschiedenen Anträgen zur Arbeitsmarktpolitik die Lockerung, nicht die Abschaffung des rigiden Kündigungsschutzgesetzes gefordert. Als mittelstandsfreundliche und beschäftigungsfördernde Regelung sollte es erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern gelten. Auch die Arbeitnehmer brauchen mehr Spielraum. Die Arbeitsvertragsparteien sollen für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung statt des Kündigungsschutzes eine Abfindungszahlung oder die Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme vereinbaren können.

Nach monatelanger Debatte hat die schwarz-rote Koalition trotz Koalitionsvereinbarung beschlossen, das Gesetz nicht zu verändern. Die angedachte Alternative mit einer auf zwei Jahre verlängerten Probezeit war aus unserer Sicht auch nicht sinnvoll und bei weitem nicht ausreichend. Sie finden unsere Vorschläge in dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/1443 unter www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel