Frage an Dirk Niebel von Walter S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Niebel,
obwohl mir klar ist, dass Sie und Ihre Partei den Konzern-Unternehmen sehr nahe stehen, stelle ich Ihnen trotzdem diese spezielle Fachfrage.
Welche Untersuchungsergebnisse, bzw. Unbedenklichkeiten liegen für Alu-Verpackungen bei frischen Lebensmittel vor. Es ist mir schon klar, dass Aluminium in seinem Aussehen für viele Verbrauchen als ein wunderbares hygienisches Material angesehen wird. Da man aber bei der Herstellung mit sehr vielen Giften zu tun hat, wäre eine, für die Verbraucher aussagefähige Chemische Analyse über die Unbedenklichkeit schon sehr wichtig.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Seipp
Sehr geehrter Herr Seipp,
ich bin weder Lebensmittelchemiker noch Unternehmer. Nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen Materialien bei normaler Verwendung keine Stoffe auf Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden oder Lebensmittel verändern oder beeinträchtigen. Die Überprüfung der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegt bei den zuständigen Behörden der Bundesländer. Unternehmer müssen die EU-Verordnung über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände einhalten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. So sind zum Beispiel ein Qualitätssicherungssystem anzuwenden, Qualitätskontrollen durchzuführen und Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat die für die Bedarfsgegenständeüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden gebeten, regelmäßig Lebensmittelverpackungen zu untersuchen und relevante Informationen an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu übermitteln. Zusätzlich werden durch das BVL in Abstimmung mit den Bundesländern Schwerpunktuntersuchungen koordiniert. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kann bei sachgemäßem Gebrauch im normalen Alltag eine überhöhte Aufnahme von Aluminium aus Verpackungen ausgeschlossen werden. Weitere Informationen finden sie auf den Internetseiten des unter http://www.bfr.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel