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Dirk Niebel
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Frage von Walter S. •

Frage an Dirk Niebel von Walter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Niebel,
1) Wie verträgt sich die Aussage aller Parteien, dass ihre Abgeordneten frei und unabhängig ihre Entscheidungen treffen, mit dem bekanntermaßen massiv ausgeübten Fraktionszwang bei Abstimmungen im eigenen Gremium oder Bundestag?
2) Es wäre so einfach: Spenden an alle Parteien werden verboten. Die Parteien erhalten für den Wahlkampf gleiche Summen aus dem Haushalt, ohne jeglichen Proporz!
Dann könnten auch "kleine" Parteien in der Werbung für sich mithalten.
Und es wäre ein für allemal der bewußten "Schmierung" von Parteien auf den verschlungensten Wegen ein Riegel vorgeschoben, und Abgeordnete wären glaubwürdig!
In diesem Sinne!

Mit frdl.Grüßen
Walter Straßer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Straßer,

nach Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes sind Abgeordnete „ an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Ein Fraktionszwang wäre verfassungswidrig. Parlamente praktizieren Arbeitsteilung. Da schon aus Zeitgründen nicht alle Abgeordneten sich in jedem Detail mit allen Gesetzesänderungen vertraut machen können, ist es sinnvoll, sich der Meinung und Entscheidung der sachbefassten Kolleginnen und Kollegen in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen anzuschließen. Innerparteiliche Diskussionen sind auch Ausdruck von Demokratie.

Parteispenden sind neben der Wahlstimme und der Mitgliedschaft die dritte Säule, mit der Bürgerinnen und Bürger eine Partei unterstützen können. Nach dem Parteiengesetz sind Parteien berechtigt, Spenden anzunehmen. Das stärkt die Demokratie. Deswegen sind Spenden von natürlichen Personen steuerlich absetzbar und werden als staatsbürgerlicher Beitrag durch staatliche Zuschüsse honoriert. Als Privatperson können Sie bis zu 3.300 € im Jahr als Parteispende steuerlich geltend machen, unabhängig davon, ob Sie an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel