Frage an Dirk Niebel von Hein und Hannelore M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Niebel,
die Wahlen stehen vor der Tür und ich würde mich über eine Antort zu folgenden Fragen freuen.
1.warum verhindert die Regierung aus CDU/CSU und FDP seit mehr als 10 Jahren, ein entsprechendes Gesetz zur Bestrafung von Abgeordneten die sich bestechen lassen? Während 167 demokratische Länder entsprechende Gesetze verabschiedet haben, verschleppt die Regierung mit allen Mittel von der Opposition eingebrachten Gesetzes-Entwürfe.
2.Schulden stehen immer entsprechende Guthaben gegenüber. Nur die Guthaben befinden sich in den Händen weniger Menschen. Wie gedenkt ihre Partei dieses die Demokratie gefährdende Problem zu lösen?
3.Bei der Versorgungsverpflichtungen für Beamte und Soldaten existiert bekanntlich bis 2050 ein Rentenloch von >2e Billionen Euro. Wann und wie will ihre Partei dieses Problem lösen?
4.Rentner werden schon seit Jahren benachteiligt. Die Rentenerhöhung liegt unter der Inflationsrate, was zu einer jährlichen Rentenminderung führt. Was gedenkt ihre Partei dagegen zu tun? So erhält eine Rentnerin mit einem Kind nach 42 Jahre Arbeit eine Rente von 762 Euro, und liegt damit deutlich unter der Armutsgrenze von 930 Euro liegt.
5.Die Anzahl der Bundesländer sollten auf maximal sechs reduziert werden. Ist ihre Partei für oder gegen eine Länderreform?
6.Anzahl der Parlamentarier einer Berufsgruppe darf nicht höher sein, als diese im Durchschnitt der Bevölkerung vertreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hein Margraf
Sehr geehrter Herr Margraf,
aufgrund der Vielzahl Ihrer Fragen werde ich mich kurz fassen:
Der Stimmenkauf von Bundestagsabgeordneten steht nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe. Die Freiheit des Mandates ist im Grundgesetz verankert. Ein Abgeordneter darf sich beispielsweise für seinen Wahlkreis einsetzen oder für einseitige Interessengruppen, z.B. Gewerkschaften, engagieren. Vor diesem Hintergrund ist er parteilich und nur seinem Gewissen verpflichtet. Abgeordnete dürfen nicht bestechlich sein.
Ihr Guthaben sind wie Ihre Schulden Ihre Privatsache. Die christlich-liberale Koalition legt mit dem Haushaltsentwurf 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vor. Ab dem Jahr 2015 sind keine neuen Schulden geplant, das gab es 1969 um letzten Mal. Ab 2015 wollen wir mit der Schuldentilgung beginnen. Damit werden wir unserer Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen gerecht. Seit 2012, und damit vier Jahre früher als verlangt, wird die von der Verfassung vorgegebene "Schuldenregel" (0,35% des BIP) eingehalten. Unsere Haushaltspolitik unterscheidet sich von den letzten Regierungen insofern, dass zur Haushaltssanierung keine Steuern erhöht und gleichzeitig die Ausgaben gesenkt werden. Mehr dazu können Sie unter http://www.fdp-fraktion.de/Koalition-liefert-strukturell-ausgeglichenen-Haushalt/4117c5460i1p/index.html nachlesen.
Die von Ihnen aufgestellte Behauptung ist mir nicht bekannt, und Prognosen für das Jahr 2050 sind spekulativ. Nach geltendem Recht ist Grundlage eines Anspruchs auf Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungs- oder dem Soldatenversorgungsgesetz das Bestehen eines auf Lebenszeit angelegten öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens ist eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen.
Seit dem 1. Juli erhalten die Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Die Angleichung des Rentenrechts in Ost- und Westdeutschland ist längst überfällig. Wir Liberalen haben uns für eine stichtagsbezogene, besitzstandswahrende Umstellung auf ein einheitliches Rentenrecht mit einheitlichem Rentenwert, einheitlichen Entgeltpunkten und einheitlicher Beitragsbemessungsgrenze ausgesprochen. Darüber hinaus wollen wir Wahlfreiheit bei dem Übergang vom Berufsleben in die Rente oder bei der Entscheidung, sich etwas zur Rente dazuzuverdienen. Wenn die erworbenen Rentenansprüche über dem Niveau der Grundsicherung liegen, soll jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden dürfen, wann er, mit Voll- oder Teilrente, in den Ruhestand wechselt. Wir haben die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner deutlich ausgeweitet. Rentner, die einer Nebentätigkeit nachgehen, dürfen mehr von ihrem Verdienst behalten, ohne dass die gesetzlichen Leistungen geschmälert werden.
Länderneugliederungen sind eine sehr langfristige Sache und müssen in den Rahmen einer Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gestellt werden. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass der deutsche Föderalismus in einer dritten Reformstufe umfassende Verbesserungen erfährt. Im Vordergrund stehen dabei eine Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs, die Wachstum und Sparsamkeit belohnt und nicht bestraft, der Abbau von Doppelzuständigkeiten und Mischfinanzierungen sowie der Ausbau der Finanzautonomie der Länder und ein föderaler Wettbewerb.
Wer sich in den Bundestag wählen lassen will, muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und bestimmte Formen und Fristen einhalten. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe ist keine Voraussetzung.
Sie können mich gern direkt anschreiben unter dirk.niebel@bundestag.de . Unser Bürgerprogramm zur Bundestagswahl 2013 können Sie im Internet unter
http://www.fdp.de/files/565/B_rgerprogramm_A5_Online-Fassung.pdf nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel