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Frage von Christian H. •

Frage an Dirk Niebel von Christian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Niebel,

zur Zeit findet eine der größten Reformen in der Geschichte der europäischen Union statt.
Es geht um die neue EU-Verordnung zur Regelung des Datenschutz in der EU. Dieser soll EU-weit vereinheitlicht und an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden.

Wie heute auf n-tv zu lesen war, aüßerte sich EU-Justizkommissarin Viviane Reding vor wenigen Tagen besorgt über die hinter den Kulissen stattfindende Lobbyarbeit ( http://www.n-tv.de/politik/Blog-deckt-Lobbyeinfluss-auf-article10103291.html ).

Der gutjahr Blog entdeckte zudem, dass Gesetzesvorlagen aus der Feder großer Konzerne anscheinend von manchen Abgeordneten 1 zu 1 übernommen wurden. Darin enthalten war die Streichung wichtiger Artikel zur Stärkung der Verbraucher, wie Artikel 79, der Firmen bei einem Verstoß empfindlichen Geldstrafen auferlegt ( http://gutjahr.biz/2013/02/lobbyplag/ ).

Da die FDP den Verbraucherschutz bisher immer hoch hielt, würde es mich interessieren, wie Sie zu der neuen EU-Verordnung und den massiven Einfluss der Großkonzerne auf die Entscheidungsfindung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
C. Höhn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Höhn,

ein hohes Datenschutzniveau nützt Unternehmen wie Verbraucherinnen und
Verbrauchern gleichermaßen, stärkt Kundenvertrauen und stellt
eigenverantwortliche Konsumentenentscheidungen auf eine solide Basis.
Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich intensiv an den Beratungen in der
EU beteiligen und dabei die von unterschiedlichster Seite geäußerten
Anmerkungen in die Betrachtungen einbeziehen. Für uns ist entscheidend,
dass es durch die Reform des EU-Rechts nicht zu einer unangemessenen
Absenkung des hohen deutschen Datenschutzniveaus kommt. Daher haben die
Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag eine Stellungnahme gem. Art.
23 Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 17/11325,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711325.pdf ), die vom
Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Die Beschlussempfehlung des
Innenausschusses finden Sie unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711810.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel