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Frage von Ali R. •

Frage an Dirk Niebel von Ali R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Niebel,

die allgemeinen Informationensquellen konnten meine Frage nicht beantworten, vielleicht können Sie es. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, welches Land, welche bestimmten Entwicklungshilfen erhält ? Und wer bestimmt diese Kriterien ? Warum bekommt z.B Nordkorea keine Entwicklungshilfe ? Die dortigen politischen bzw. moralischen Werte entsprichen nicht unserer, aber die Menschen brauchen dort dennoch Hilfe. Und das Ideal der Menschlichkeit besagt ja, dass einem Menschen geholfen werden muss, egal welcher Lebensphilosophie er vertritt. Und ein Manifest unserer Gesellschaft ist die Menschlichkeit.

MfG

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rachid,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Oktober, in der Sie nach Kriterien für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern und Regionen, insbesondere in Bezug auf Nordkorea, fragen.

Im Kontext der europäischen und internationalen Arbeitsteilung hat die Bundesregierung eine Konzentration der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vereinbart. Ziel ist, die Wirksamkeit der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit weiter zu erhöhen und die Kooperation noch zielgerichteter und effizienter zu gestalten. So bleibt die Zahl der Länder, mit denen die Bundesregierung im Rahmen der direkten bilateralen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit kooperiert, künftig auf 50 beschränkt.

Alle Kooperationsländer wurden auf der Grundlage folgender Kriterien, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehalten sind, bewertet:
• Leistungsfähigkeit, Regierungsführung und Rahmenbedingungen im Partnerland (auch Gefahrenquellen)
• Armut und Bedürftigkeit
• Arbeitsteilung, Signifikanz des deutschen Beitrags, Leistungen anderer Geber
• deutsche Interessen (auch strategische Partnerschaften und globale Umweltgüter)
Weitere wichtige Bewertungen wie z. B. der Menschenrechtsituation oder der Relevanz für globale öffentliche Güter, die besondere Behandlung von fragilen und Post-Konflikt-Staaten sowie Aspekte der EU-Arbeitsteilung fließen in die Entscheidungsfindung ein. Die von Ihnen angesprochene Bedürftigkeit ist demnach eines der Kriterien, auf dem die Entscheidung für oder gegen eine Kooperation basiert. Für die Gesamtbewertung werden jedoch alle der genannten Faktoren berücksichtigt und abgewogen.

Im besonderen Fall von Nordkorea liegen die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Aufnahme von klassischer Entwicklungszusammenarbeit solange nicht vor, bis signifikante positive Veränderungen und Reformbemühungen der Regierung feststellbar sind. Über diese Haltung besteht im Übrigen Konsens in der Bundesregierung und auch mit der Europäischen Kommission.

Davon ausgenommen waren Maßnahmen der so genannten „Entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe“ (ENÜH), die ausschließlich der Not leidenden Bevölkerung zugute kommen. Seit 1997 wurden in Nordkorea über nichtstaatliche Akteure ENÜH-Vorhaben gefördert. Dazu zählen z. B. kirchliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, politische Stiftungen und insbesondere die privaten Träger, wie insbesondere die Welthungerhilfe, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Caritas Verband. Das Gesamtvolumen dieser BMZ-Förderung beläuft sich insgesamt bis heute auf über 32 Mio. Euro. Im Zuge der Ressortvereinbarungen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMZ wird die humanitäre Übergangshilfe von nun an durch das Auswärtige Amt weitergeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel