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Frage von Holger K. •

Frage an Dirk Niebel von Holger K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Hr. Niebel,

da Sie sicherlich wenig Zeit haben, versuche ich meine Frage so kurz wie möglich zu halten:

Ich habe am 02.02.2012 verbindlich eine Photovoltaikanlage bestellt und im Vorfeld hierzu auch den Kreditvertrag unterzeichnet. In gutem Glauben, mich auf die aktuelle Gesetzgebung zu verlassen, in der der 01.07.2012 als nächster Termin zur Kürzung der Förderung genannt war, habe ich mich trotz der deutlich höheren Kosten für deutsche Technik und einen kleinen Handwerksbetrieb aus der Region entschieden.

Dann kam die Ankündigung, diesen Termin auf den 01.04.2012 vorzuziehen. In großer Hektik konnte mir mein Handwerksbetrieb die Fertigstellung zu diesem Termin mit erneutem Kostenaufschlag zusichern.

Keine 24 h später dann ein erneuter Vorzug der Kürzung auf den 09.03.2012. Dies ist nun unmöglich mehr zu schaffen.

Eine vorgezogene Kürzung zu diesem Termin würde mir erhebliche Finanzielle Einbußen bringen und die Finanzierung wesentlich in Frage stellen, zumal die Belastungen unseres neu errichteten EFH ebenfalls noch vorhanden sind.

Eine Stornierung des Auftrages würde nicht nur mich, sondern auch den Handwerksbetrieb ebenfalls in finazielle Bedrängnis führen.

Sicherlich verstehe ich das Bemühen nun eine "Schluss-Ralley" zu verhinden. Was ist jedoch mit den Bürgern, welche schon verbindlich vor der Ankündigung des Änderunstermins unterzeichnet haben?

Gibt es hier eine Übergangsfrist?

Die vollständige Umsetzung der Änderung der EEG und der darin enthaltenen Ermächtigungsverordnung bedeutet dauerhaft sicherlich den Ausstieg aus der Energiewende und sichert nur dauerhaft den Profit unserer 4 großen Energiekonzerne.

Dies kann doch sicherlich nicht im Sinne des Erfinders sein und erschüttert meinen tiefen Glauben in die Planungssicherheit und Verlässlichkeit unseres Staates!

Für eine zügige Beantwortung meiner Frage darf ich mich schon im Vorfeld recht herzlich Bedanken.

Mir freundlichem Gruß

Holger Kutz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kutz,

ich bitte um Entschuldigung , dass die Antwort auf Ihre Frage seinerzeit versehentlich liegen geblieben ist.

Wir Liberale werden die Energiewende mit Engagement, Augenmaß und Realismus zu einem Erfolg machen. Innerhalb eines Jahrzehnts werden wir nicht nur aus der Kernenergie aussteigen, sondern wir werden auch den Einstieg in das Zeitalter der regenerativen Energien gemeistert haben. Bis 2050 wollen wir bei der Stromversorgung nahezu auf regenerative Energien setzen und somit weitgehend unabhängig von fossilen Quellen sein.

Neben dem Vertrauensschutz für die Investoren ist uns wichtig, dass die Energiewende die breite Akzeptanz behält. Wir befürworten einen integrierten Ansatz, der Wärme und Strom, erneuerbare Energien, konventionelle Erzeugung und Netze sowie deren Wechselwirkungen gleichermaßen berücksichtigt. Im Vordergrund stehen dabei Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit ebenso wie schnelle Fortschritte im Umweltschutz. Energie muss für Betriebe, Handwerk und Industrie bezahlbar bleiben. Mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbaren Energien am gesamten Strommix müssen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Erneuerbaren stärker marktwirtschaftlichen Mechanismen folgt.

Das EEG berücksichtigt in seiner gegenwärtigen Form nicht, dass bereits weit mehr Kapazitäten an erneuerbaren Energien installiert wurden, als beim aktuellen Ausbaustand der Netze sinnvoll und technisch verkraftbar ist. Die Koalitionsfraktionen stimmen darin überein, dass: das EEG schnellstmöglich überarbeitet werden sollte, um den Anstieg der Strompreise zu begrenzen und die richtigen Anreize zu setzen. Beiträge der FDP-Bundestagsfraktion zur Energiepolitik „Energiewende ja - aber richtig!“ finden Sie unter http://www.fdp-fraktion.de/Energiewende-ja-aber-richtig/4463c6022i1p63/index.html .

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel