Frage an Dirk Niebel von Eike C. H. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Niebel,
ist das Gestz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) im Hinblick auf einen Rücktritt während der Amtszeit nicht auf seine Sinnhatfigkeit zu überprüfen?
War der Rücktritt von Herrn Köhler ein dem Ehrensold entsprechender Rücktritt mit politischem oder gesundheitlichem Hintergrund und halten sie die Fortzahlung des Ehrensoldes im konkreten Fall für sinnvoll und worduch begründet?
Rechtfertigt ein etwaiger Rücktritt des Bundespräsidenten Wullf ebenfalls das Ehrensold?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Sehr geehrter Herr Hermanns,
der amtierende Bundespräsident hat deutlich gemacht, dass er die Amtszeit ausfüllen will, für die er gewählt wurde. Herr Köhler hat seinen Rücktritt mit den Reaktionen auf seine Äußerungen zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan begründet. Die Ruhebezüge von Altbundespräsidenten sind gesetzlich geregelt. Bisher hat kein Altbundespräsident nach seiner Amtszeit andere Ämter ausgeübt. Ob und in welcher Form Reformbedarf besteht, kann in den zuständigen Gremien diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel