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Frage von Daniel S. •

Frage an Dirk Niebel von Daniel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Niebel,

derzeit werden Sie bezüglich der Berichterstattung zu den von Wikileaks veröffentlichten und u.a. vom Spiegel redaktionell bearbeiteten Depeschen wie folgt zitiert:

"Nachdem ich den Originalbericht über meine Person gelesen habe, kann ich die Aufarbeitung des ´Spiegel´ nicht als verantwortungsvollen Journalismus bezeichnen. Auch durch Weglassen kann man falsche Informationen streuen." Zeit Online ( http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-12/niebel-wikileaks-spiegel )

Der Deutsche Presserat teilte mir im Zusammenhang mit Nicht-Berichterstattung mit:

„Der Deutsche Presserat als Freiwillige Selbstkontrolle der Presse befasst sich u.a. mit Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften sowie deren Online-Ausgaben und bewertet diese anhand des Pressekodex. Was die Nicht-Berichterstattung einer Zeitung angeht, müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass es im Ermessen der Redaktionen liegt, über welche Themen sie berichtet und über welche nicht. Ein Eingreifen des Presserats hier würde die Pressefreiheit einschränken.“ Der Deutsche Presserat ( http://www.presseschauer.de/?p=1039 )

Halten Sie es mit der Pressefreiheit und ausgewogener Berichterstattung vereinbar, dass Ursula von der Leyen mehrfach, wegen dem Vorführen von Kinderpornographie, angezeigt wurde, darüber aber praktisch so gut wie keine Berichterstattung in der Presse stattfand? ( http://de.wikipedia.org/wiki/Ursula_von_der_Leyen )

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schultz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schultz,

WikiLeaks veröffentlicht ohne Rücksicht auf und ohne Kontrolle durch demokratische Institutionen. Sicherlich entscheiden die Redakteure selbst, welche Meldungen sie veröffentlichen. Die Redakteure haben Pressefreiheit nach dem Grundgesetz und verpflichten sich, verantwortlich gegenüber der Öffentlichkeit zu handeln und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen zu achten. Man darf bei der Medien-Berichterstattung die Frage „zu wessen Nutzen?“ stellen, und man darf sich über die Presse beschweren. Entscheidet sich eine Redaktion zu berichten, kann sie durch Weglassen von Teilen ein falsches Bild erzeugen, siehe dazu auch der Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 01.12.2010 „Enthüllt: Der "Spiegel" spricht schräges Englisch“ unter http://www.sueddeutsche.de/politik/wikileaks-depeschen-enthuellt-der-spiegel-spricht-schraeges-englisch-1.1030534 .
Vertrauliche Hintergrundgespräche mit Journalisten sind notwendig, um politische Entscheidungen transparenter zu machen. Dazu ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis die Grundlage.

Die von Ihnen angesprochene Anzeige wurde meines Wissens eingestellt. Zum Thema können Sie das Eckpunktepapier der FDP-Bundestagsfraktion zur „Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung im Internet - Freiheit und Sicherheit im Internet bewahren“ unter http://www.fdp-fraktion.de/files/1228/Eckpunkte_Kriminalitaetsbekaempfung_Internet.pdf nachlesen. Für die FDP steht die Verhinderung der Straftaten an erster Stelle. Die bisher bekannten Zahlen bestätigen unsere Haltung, dass der Grundsatz „Löschen statt Sperren!“ der erfolgreichere Ansatz im Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Netz ist. Im nächsten Schritt müssen die Täter dingfest gemacht und die Verbreitung der Dokumentation verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel