Frage an Dirk Niebel von Robert B. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Dirk Niebel
Eine Frage zum Rentenbetrug von Zwangsausgebürgerten und Entzug der Staatsbürgerschaft der ehemaligen DDR die schon 35- 40 Jahre in der Bundesrepublik leben ?
Wer spricht über die Bürger, die vor dem Mauerfall die DDR verlassen hatten? Entweder durch Flucht, Ausreise, Ausweisung etc.?
Diese Bürger haben teilweise ihr Leben aufs Spiel gesetzt, um in den freien Teil Deutschlands zu gelangen, haben ihr gesamtes Hab und Gut in der DDR lassen müssen und haben bei Null ihr neues Leben in der alten Bundesrepublik begonnen. Vergisst man, dass dies die ersten Bürger waren, die den Verfall der DDR herbeiführten?
Mittlerweile werden diese Bürger zum zweiten Mal Abbgestraft: Erst die Repressalien und Demütigungen in der DDR und jetzt der Betrug an der Altersrente. Denn die seinerzeit von der LVA getätigte Zusage, die Altersrente nach dem FRG zu erhalten, wurde ohne Begründung zurückgenommen und die Berechnung Erfolg nach dem RÜG.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es richtig, dass das RÜG für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2.Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?
2. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherung übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Beer
Sehr geehrter Herr Beer,
bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.de . Die Einführung eines einheitlichen Rentensystems in Ost und West in dieser Legislaturperiode ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Die FDP-Bundestagsfraktion hält die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Rentnern in Ost- und Westdeutschland 22 Jahre nach Zustandekommen der Deutschen Einheit und nach 20 Jahren Geltung des Rentenüberleitungsgesetzes für überfällig. Wir wollen eine stichtagsbezogene, besitzstandswahrende Umstellung auf ein einheitliches Rentenrecht mit einheitlichem Rentenwert, einheitlichen Entgeltpunkten und einheitlicher Beitragsbemessungsgrenze. Jeder Euro Rentenbeitrag erbringt ab dem Stichtag im ganzen Bundesgebiet den gleichen Rentenanspruch. Bei gleichem Rentenrecht in Ost und West würden auch die jährlichen Rentenanpassungen gleich hoch ausfallen und nicht mehr zwischen Ost und West differenziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel