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Frage von Clemens J. •

Frage an Dirk Niebel von Clemens J. bezüglich Soziale Sicherung

Tech..Betriebswirt IHK & Industriemeister Metall IHK
Ab 1969 war ich durchgehend Berufstätig als Fertigungsleiter,Betriebsleiter und ab 2002 bis 2007 als selbständiger. Aufgrund meiner Selbständigkeit wurden meine Beiträge in meine Arbeitslosenversicherung von 1969 bis 2002 gestrichen. 33 Beitragsjahre sind weg.

Sehr geehrter Herr Niebel,

Ich habe über 40 Jahre in die Sozialkassen eingezahlt. Nach über 250 Bewerbungen von Januar 2010 bis heute, musste ich feststellen, dass es für ältere überqualifizierte Arbeitnehmer keinen Bedarf mehr gibt. Warum bekommt man vom deutschen Staat für seine erbrachte Lebensleistung von über 40 Arbeitsjahren kein Dankeschön sondern als Dank bekommt man die Hartz IV- Armut. Ich habe mein Soll dem Staat gegenüber erbracht. Was man vom Staat im umgekehrten Sinn nicht behaupten kann.

Mein Geld hat der Staat immer gerne und sehr reichlich genommen, ich habe über 40 Jahre den Saat und die Sozialkassen unterstützt. Doch wenn man mal in die Bedürftigkeit abrutscht und sich aufgrund seiner ein-bezahlten Beiträge in das Sozialsicherungssystem auf der sicheren Seite glaubt, wird man vom Staat schnell eines besseren belehrt. Almosen bekommt man vom Staat für seine Lebensleistung zurück. Mir bleiben nach Abzug meiner Fixkosten von der Regelleistung gerade mal ca. 150 Euro zum leben. Davon muss ich dann Lebensmittel, Frisör, Schuhe bzw. Kleidung, Körperpflegemittel und alles was man so zum leben braucht bestreiten. Fixkosten; Strom, Telefon/Internet, Müll- bzw. Praxis-Gebühren, öffentliche Verkehrsmittel usw. Sonderausgaben wie Krebsvorsorge, prof. Zahnreinigung oder eine neue Brille sind unbezahlbar geworden.

Wie kann ein Staat so Menschenverachtende Gesetze erlassen, der sich ins GG Art. 1 schreibt! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist angesichts der Hartz IV – Armut Gesetze der blanke Hohn und der blanke Zynismus. Warum werde ich mit denen gleichgestellt, die noch keinen Cent in die Sozialkassen einbezahlt haben?

C. Jaeckel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Jaeckel,

die schwarz-gelbe Koalition hatte im Sommer die 2006 zunächst befristet bis Ende 2010 eingeführte Möglichkeit für Selbständige, sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiter zu versichern (§ 28a SGB III), entfristet. Diese Möglichkeit war für Sie nicht gegeben, damit sind Ihre Beiträge leider verfallen.

Selbständige sind in der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht versichert. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Arbeitslosenversicherung durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung keine Anwartschaften aufgebaut. Das würde einen Rechtsanspruch auf Leistungen begründen, der unabhängig vom Zeitpunkt der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung vor Eintritt des Versicherungsfalles ist. Die Beiträge dienen der Finanzierung des Arbeitslosengeldes für Arbeitnehmer, die der Versichertengemeinschaft bis zum Eintritt des Versicherungsfalles angehören. Diese Regelung entspricht dem Grundgedanken aller Risikoversicherungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel